ABSCHNITT IV
SCHLUSSBESTIMMUNG
Artikel 10
Artikel 10
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.
GESCHEHEN zu Wien, am 16. Juni 1987 in zwei Urschriften in deutscher und dänischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
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