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§ 1 Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.6.1985

§ 1

Diese Verordnung findet auf die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Lehrer und Erzieher an den dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport unterstehenden Schulen und Schülerheimen Anwendung.

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