Zu § 33 AVG
Zu § 33 AVG
§ 6
Auch die Tage des Laufes des Dienstweges werden in den Fristenlauf nicht eingerechnet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Zu § 33 AVG
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§ 6
Auch die Tage des Laufes des Dienstweges werden in den Fristenlauf nicht eingerechnet.
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