Artikel 8
Zahlung von Pensionen
Die zuständigen Träger haben Pensionen bei Alter, Invalidität und Tod direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Zahlung von Pensionen
Die zuständigen Träger haben Pensionen bei Alter, Invalidität und Tod direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.
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