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Artikel 17 Soziale Sicherheit – Durchführung (Griechenland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1981

Artikel 17

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.

GESCHEHEN zu Wien, am 17. Jänner 1980, in zwei Urschriften in deutscher und griechischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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