Kapitel 3
ARBEITSUNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN
Artikel 10
Artikel 10
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 21 Absatz 1 des Abkommens ist Artikel 5 entsprechend anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Kapitel 3
ARBEITSUNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN
Artikel 10
Artikel 10
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 21 Absatz 1 des Abkommens ist Artikel 5 entsprechend anzuwenden.
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