§ 4
Für die Beurteilung der Leistung der Erzieher werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt:
- 1. erzieherisches Wirken;
- 2. Kenntnis der Schüler und ihrer Individuallage;
- 3. die für die Erziehertätigkeit erforderliche Zusammenarbeit mit den anderen Erziehern, mit den Lehrern der Schüler sowie mit den Erziehungsberechtigten;
- 4. Erfüllung übertragener Erziehungsaufgaben sowie der administrativen Aufgaben.
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