vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 22 Soziale Sicherheit – Durchführung (Belgien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1978

Artikel 22

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.

GESCHEHEN zu Wien, am 1. Dezember 1977, in zwei Urschriften in deutscher sowie in französischer und niederländischer Sprache, wobei die drei Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)