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Soziale Sicherheit (CERN)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.5.1974

§ 0

Soziale Sicherheit (CERN)

Kurztitel

Soziale Sicherheit (CERN)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 217/1974

Inkrafttretensdatum

03.05.1974

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für Kernforschung im Bereich der Sozialen Sicherheit

StF: BGBl. Nr. 217/1974 (NR: GP XIII RV 841 AB 942 S. 85 . BR: S. 326.)

Änderung

BGBl. Nr. 592/1989 (NR: GP XVII RV 836 AB 944 S. 104 . BR: AB 3684 S. 516 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt, nachdem der in seinem Art. 18 vorgesehene Notenaustausch durchgeführt wurde, am 3. Mai 1974 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Europäische Organisation für Kernforschung

IM HINBLICK auf die Mitgliedschaft der Republik Österreich bei dieser Organisation, welche die Zusammenarbeit europäischer Staaten auf dem Gebiet der rein wissenschaftlichen und grundlegenden Kernforschung – zum Nutzen aller – zum Ziel hat,

ANGESICHTS DER TATSACHE, daß österreichische Staatsbürger bei dieser Organisation tätig sind, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten dem Ansehen der Republik Österreich sowie der österreichischen Wissenschaft und Lehre zugute kommen und IN DEM WUNSCHE, den aus dieser Organisation ausscheidenden österreichischen Staatsbürgern eine Reintegration in einzelne Zweige des österreichischen Systems der Sozialen Sicherheit zu ermöglichen,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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