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Soziale Sicherheit (CERN)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (CERN)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 217/1974
Inkrafttretensdatum
03.05.1974
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für Kernforschung im Bereich der Sozialen Sicherheit
StF: BGBl. Nr. 217/1974 (NR: GP XIII RV 841 AB 942 S. 85 . BR: S. 326.)
Änderung
BGBl. Nr. 592/1989 (NR: GP XVII RV 836 AB 944 S. 104 . BR: AB 3684 S. 516 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt, nachdem der in seinem Art. 18 vorgesehene Notenaustausch durchgeführt wurde, am 3. Mai 1974 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Europäische Organisation für Kernforschung
IM HINBLICK auf die Mitgliedschaft der Republik Österreich bei dieser Organisation, welche die Zusammenarbeit europäischer Staaten auf dem Gebiet der rein wissenschaftlichen und grundlegenden Kernforschung – zum Nutzen aller – zum Ziel hat,
ANGESICHTS DER TATSACHE, daß österreichische Staatsbürger bei dieser Organisation tätig sind, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten dem Ansehen der Republik Österreich sowie der österreichischen Wissenschaft und Lehre zugute kommen und IN DEM WUNSCHE, den aus dieser Organisation ausscheidenden österreichischen Staatsbürgern eine Reintegration in einzelne Zweige des österreichischen Systems der Sozialen Sicherheit zu ermöglichen,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
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