Artikel 15
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales und der Generaldirektor des CERN treffen die zur Durchführung dieses Abkommens notwendigen Verwaltungsmaßnahmen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Der Bundesminister für Arbeit und Soziales und der Generaldirektor des CERN treffen die zur Durchführung dieses Abkommens notwendigen Verwaltungsmaßnahmen.
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