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Artikel 17 Europäische Sozialcharta

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.11.1969

Artikel 17

DAS RECHT DER MÜTTER UND DER KINDER AUF SOZIALEN UND WIRTSCHAFTLICHEN SCHUTZ

Um die wirksame Ausübung des Rechtes der Mütter und der Kinder auf sozialen und wirtschaftlichen Schutz zu gewährleisten, werden die Vertragsparteien alle hierzu geeigneten und notwendigen Maßnahmen treffen, einschließlich der Schaffung und Beibehaltung geeigneter Einrichtungen und Dienste.

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