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Artikel 1 Internationale Arbeitsorganisation

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.4.1948

Artikel 1

Vom Tage des Inkrafttretens dieser Abänderungsurkunde gilt die Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation, deren gegenwärtig geltender Wortlaut in der ersten Spalte der Beilage zu dieser Urkunde wiedergegeben ist, in der in der zweiten Spalte dieser Beilage enthaltenen Fassung.*1) ________________________________________________________________

*1) Im folgenden Anhang werden nur der abgeänderte, nunmehr geltende englische, französische und deutsche Text der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation wiedergegeben.

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