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§ 4 Beförderungspapiere für Beförderungstätigkeiten Eisenbahnunternehmen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.11.1997

§ 4

Der CIM- und Expreßgutfrachtbrief besteht aus fünf Teilen:

Blatt 1: Frachtbrieforiginal

erhält der Empfänger

Blatt 2: Frachtkarte

bleibt im Umbehandlungs- oder im Bestimmungsbahnhof

Blatt 3: Empfangsschein

bleibt im Bestimmungsbahnhof, dient als Stellungspapier für die Zollbehörde

Blatt 4: Frachtbriefdoppel

erhält der Absender

Blatt 5: Versandschein

bleibt im Versandbahnhof

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