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§ 44 Hohlglasveredelung-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1997

Teil 5

Schlußbestimmungen

§ 44

(1) § 44.Diese Verordnung tritt mit 1. September 1997 in Kraft.

(2) Lehrverträge in den Lehrberufen der Hohlglasveredelung können bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Sie treten jedoch frühestens mit 1. September 1997 in Kraft.

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