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Artikel 6 Abkommen zwischen Österreich und Moldova über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1995

Artikel 6

Die Vertragsparteien stimmen überein, daß der Abschluß eines „Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldova über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen“ zur Intensivierung der Außenwirtschaftsbeziehungen der Unternehmen beider Staaten besonders beitragen könnte.

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