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Artikel 4 Abkommen zwischen Österreich und Moldova über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1995

Artikel 4

Die Vertragsparteien werden im Bewußtsein der Notwendigkeit der Verwirklichung wirtschaftlich vernünftiger und ökologisch vertretbarer Infrastruktursysteme höchstes Interesse der Zusammenarbeit in folgenden Bereichen widmen

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