Artikel 77
Artikel 76 findet Anwendung auf
- die Abkommen mit Andorra, Algerien, Bulgarien, der ehemaligen Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik und ihren Nachfolgestaaten (Tschechische Republik und Slowakische Republik), Zypern, Ägypten, Ungarn, Island, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Polen, Rumänien, Slowenien, der Schweiz, Syrien, Tunesien und der Türkei sowie andere Abkommen mit Drittländern, die ausschließlich den Handel mit den in Anhang II des EG-Vertrags aufgeführten Erzeugnissen betreffen;
- das am 15. Dezember 1989 unterzeichnete Vierte AKP-EWG-Abkommen;
- andere ähnliche Abkommen, die gegebenenfalls vor dem Beitritt geschlossen werden.
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