Anlage 2
Prüfungsstoff für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen- und das Taxi-Gewerbe sowie für das mit Omnibussen ausgeübte Gästewagen-Gewerbe, wobei die Fragen entsprechend dem angestrebten Gewerbe anzupassen sind.
1. Sachgebiete, deren Kenntnis einer schriftlichen Prüfung zu unterziehen ist:
- 1. Kalkulation, unter Berücksichtigung der einschlägigen Tarife, sowie Umsatzsteuerberechnung,
- 2. kaufmännische Buchführung und
- 3. Lohnverrechnung.
2. Sachgebiete, deren Kenntnis einer mündlichen Prüfung zu unterziehen ist:
- 1. Für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht:
- a) Die Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen),
- b) Grundsätze des Gesellschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechts,
- c) Geschäftsbücher,
- d) Grundsätze des Zivilrechts und des allgemeinen Handelsrechts (unter besonderer Berücksichtigung des Schadenersatzrechts und des Dienstnehmerhaftpflichtrechts),
- e) Sozialversicherungsrecht,
- f) Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie die Aufgabe und Arbeitsweise derjenigen, die im Kraftverkehrsgewerbe zur Wahrung der Arbeitnehmerinteressen tätig sind,
- g) Steuerrecht;
- 2. kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens:
- a) Kalkulation,
- b) Zahlungs- und Finanzierungsmodalitäten,
- c) Beförderungstarife, preise und bedingungen,
- d) kaufmännische Buchführung und Grundzüge der Bilanzierung, Fakturierung,
- e) Betriebsführung,
- f) Versicherungen,
- g) Marketing,
- h) Mitarbeiterführung und Personalmanagement;
- 3. fachspezifische Vorschriften:
- a) gewerberechtliche Vorschriften einschließlich der BO 1994 und der jeweiligen Landesbetriebsordnung,
- b) Organisation von Verkehrsdiensten,
- c) Rechtsvorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr,
- d) Organisation der Wirtschaftskammern;
- 4. technische Normen und technischer Betrieb:
- a) Wahl der Fahrzeuge,
- b) Genehmigung und Zulassung,
- c) Normen für die Instandhaltung der Fahrzeuge,
- d) Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge,
- e) Funk- und Fernmeldewesen;
- 5. Straßenverkehrssicherheit:
- a) Pflichten des Zulassungsbesitzers bzw. Fahrzeuglenkers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967, FSG) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960),
- b) einschlägige Vorschriften zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit,
- c) Verkehrsgeographie,
- d) Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen.
Schlagworte
Zivilrecht, Handelsrecht, Sozialrecht, Zahlungsmodalität, Beförderungspreis, Beförderungsbedingung, Funkwesen
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2023
Gesetzesnummer
10007578
Dokumentnummer
NOR40016107
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