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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Costa Ricas

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.7.1992

§ 0

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Costa Ricas

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Costa Ricas

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 655/1992

Inkrafttretensdatum

31.07.1992

Langtitel

(Übersetzung)

Protokoll über den Beitritt Costa Ricas zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

StF: BGBl. Nr. 655/1992 (NR: GP XVIII RV 430 VV S. 71. BR: AB 4274 S. 554.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Das Protokoll wurde vorbehaltlich der Genehmigung durch die verfassungsmäßig zuständigen Organe angenommen. Diese Genehmigung wurde dem Generaldirektor des GATT am 31. Juli 1992 notifiziert; das Protokoll ist daher mit diesem Tag für Österreich in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung Costa Ricas (im folgenden als „Costa Rica“ bezeichnet),

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen betreffend den Beitritt Costa Ricas zum Allgemeinen Abkommen,

SIND durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:

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