§ 0
Abkommen zwischen Österreich und Tansania über technische Zusammenarbeit
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Tansania über technische Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 298/1989
Inkrafttretensdatum
01.12.1988
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN REPUBLIK TANSANIA ÜBER TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 298/1989
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 des Abkommens wurden am 30. September 1987 bzw. 28. September 1988 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 12 mit 1. Dezember 1988 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Republik Tansania,
IN ANBETRACHT des gegenseitigen Nutzens, der sich aus einer engeren technischen Zusammenarbeit ergeben würde,
UND IN DEM BESTREBEN, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
