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Abkommen zwischen Österreich und Tansania über technische Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1988

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Tansania über technische Zusammenarbeit

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Tansania über technische Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 298/1989

Inkrafttretensdatum

01.12.1988

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN REPUBLIK TANSANIA ÜBER TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT

StF: BGBl. Nr. 298/1989

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 12 des Abkommens wurden am 30. September 1987 bzw. 28. September 1988 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 12 mit 1. Dezember 1988 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Republik Tansania,

IN ANBETRACHT des gegenseitigen Nutzens, der sich aus einer engeren technischen Zusammenarbeit ergeben würde,

UND IN DEM BESTREBEN, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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