vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Strahlenschutz - Informations- und Erfahrungsaustausch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1994

Artikel 1

Dieses Abkommen wird angewendet auf nukleare Anlagen und Tätigkeiten, wie sie im Artikel 1 des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen aufgeführt sind.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)