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§ 1 Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
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30.8.1986 bis 06.04.1994 (BGBl. Nr. 258/1994)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.