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Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1987

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 601/1986

Typ

Vertrag - Malaysia

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1987

Unterzeichnungsdatum

12.04.1985

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND MALAYSIA ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN

StF: BGBl. Nr. 601/1986 (NR: GP XVI RV 689 AB 806 S. 125 . BR: AB 3080 S. 471 .)

Sprachen

Bahasa Malaysia, Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. Oktober 1986 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 2 am 1. Jänner 1987 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND MALAYSIA

im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Vertragsparteien und insbesondere für Investitionen von Staatsangehörigen und Gesellschaften der einen Vertragspartei auf dem Gebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen;

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz solcher Investitionen dazu führen werden, individuelle Geschäftsinitiative anzuregen und den Wohlstand auf den Gebieten der Vertragsparteien zu vermehren,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2022

Gesetzesnummer

10006812

Dokumentnummer

NOR11006925

alte Dokumentnummer

N5198610379W

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Stichworte