§ 0
Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 601/1986
Typ
Vertrag - Malaysia
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.01.1987
Unterzeichnungsdatum
12.04.1985
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND MALAYSIA ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. Nr. 601/1986 (NR: GP XVI RV 689 AB 806 S. 125 . BR: AB 3080 S. 471 .)
Sprachen
Bahasa Malaysia, Deutsch, Englisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. Oktober 1986 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 2 am 1. Jänner 1987 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND MALAYSIA
im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Vertragsparteien und insbesondere für Investitionen von Staatsangehörigen und Gesellschaften der einen Vertragspartei auf dem Gebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz solcher Investitionen dazu führen werden, individuelle Geschäftsinitiative anzuregen und den Wohlstand auf den Gebieten der Vertragsparteien zu vermehren,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
05.04.2022
Gesetzesnummer
10006812
Dokumentnummer
NOR11006925
alte Dokumentnummer
N5198610379W
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
