Artikel 43
Vorbehalte
Vorbehalte zu den Bestimmungen dieses Übereinkommens sind nicht zulässig.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig Bevollmächtigten dieses Übereinkommen an den angegebenen Tagen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Genf am achtzehnten November neunzehnhundertdreiundachtzig; der arabische, englische, französische, russische und spanische Wortlaut dieses Übereinkommens ist gleichermaßen authentisch. Der authentische chinesische Wortlaut wird vom Depositär erstellt und allen Signatarstaaten sowie den Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen, die diesem Übereinkommen beigetreten sind, zur Genehmigung unterbreitet.
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2019
Gesetzesnummer
10006808
Dokumentnummer
NOR12074408
alte Dokumentnummer
N5198613846L
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