§ 0
Ausbeutung der gemeinsamen Erdgas- und Erdöllagerstätten (Slowakei)
Kurztitel
Ausbeutung der gemeinsamen Erdgas- und Erdöllagerstätten (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 53/1985
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Beachte
Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 1047/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Republik über die Ausbeutung der gemeinsamen Erdgas- und Erdöllagerstätten
StF: BGBl. Nr. 53/1985
Änderung
BGBl. Nr. 1047/1994
Ratifikationstext
Das vorstehende Abkommen ist gemäß seinem Artikel 9 Absatz 1 am 23. Jänner 1960 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Republik,
angesichts der Tatsache, daß im Grenzabschnitt Zwerndorf – Vysoka eine Erdgaslagerstätte besteht, die sich sowohl auf österreichisches wie auf tschechoslowakisches Staatsgebiet erstreckt,
im Bewußtsein der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser und ähnlicher gemeinsamer Lagerstätten und
in Anerkennung der Zweckmäßigkeit und der Notwendigkeit der Zusammenarbeit und der Koordinierung bei der Ausbeutung dieser Lagerstätte und ähnlicher gemeinsamer Lagerstätten,
haben sich entschlossen, dieses Abkommen abzuschließen, durch welches sie die Bedingungen für die Ausbeutung der oben angeführten gemeinsamen Erdgaslagerstätte und ähnlicher weiterer gemeinsamer Erdgas- und Erdöllagerstätten regeln.
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