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Abkommen zwischen Österreich und Nigeria über wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1982

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Nigeria über wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Nigeria über wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 171/1982

Inkrafttretensdatum

01.05.1982

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER NIGERIANISCHEN BUNDESREGIERUNG ÜBER WIRTSCHAFTLICHE, INDUSTRIELLE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT

StF: BGBl. Nr. 171/1982

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10 Absatz 1 am 1. Mai 1982 in Kraft

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Nigerianische Bundesregierung (im folgenden die „Vertragschließenden Teile“ genannt) sind

vom Wunsch geleitet, die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten soweit wie möglich zu fördern und zu erweitern,

in der Erkenntnis der Vorteile, die sich für die Vertragschließenden Teile aus dieser Zusammenarbeit ergeben,

wie folgt übereingekommen:

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