§ 0
Abkommen zwischen Österreich und Nigeria über wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Nigeria über wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 171/1982
Inkrafttretensdatum
01.05.1982
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER NIGERIANISCHEN BUNDESREGIERUNG ÜBER WIRTSCHAFTLICHE, INDUSTRIELLE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 171/1982
Ratifikationstext
Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10 Absatz 1 am 1. Mai 1982 in Kraft
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Nigerianische Bundesregierung (im folgenden die „Vertragschließenden Teile“ genannt) sind
vom Wunsch geleitet, die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten soweit wie möglich zu fördern und zu erweitern,
in der Erkenntnis der Vorteile, die sich für die Vertragschließenden Teile aus dieser Zusammenarbeit ergeben,
wie folgt übereingekommen:
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