vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 145 Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1975

§ 145

Von einem vom Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie anerkannten Sachverständigen sind Fahrtregler und Sicherheitsapparate jährlich zu untersuchen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)