§ 1
(1) Das Grubenwehrehrenzeichen besteht aus einer bronzenen Medaille, die auf der Vorderseite ein von Lorbeer umrahmtes Kreuz mit einem darüberliegenden „Schlägel und Eisen“ zeigt und auf der Rückseite auf dem Adler des österreichischen Bundeswappens die Inschrift „Für Verdienste im Grubenrettungsdienst“ trägt. Der Durchmesser der kreisrunden Medaille beträgt 40 Millimeter.
(2) Die Medaille wird an einem 40 Millimeter breiten dreieckig zusammengefalteten schwarz-grünen, weiß eingefaßten und rot gesäumten Band auf der linken Brustseite getragen.
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