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§ 1 Grubenwehrehrenzeichen – Ausstattung und Verleihungsverfahren

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.8.1954

§ 1.

(1) Das Grubenwehrehrenzeichen besteht aus einer bronzenen Medaille, die auf der Vorderseite ein von Lorbeer umrahmtes Kreuz mit einem darüberliegenden „Schlägel und Eisen“ zeigt und auf der Rückseite auf dem Adler des österreichischen Bundeswappens die Inschrift „Für Verdienste im Grubenrettungsdienst“ trägt. Der Durchmesser der kreisrunden Medaille beträgt 40 Millimeter.

(2) Die Medaille wird an einem 40 Millimeter breiten dreieckig zusammengefalteten schwarz-grünen, weiß eingefaßten und rot gesäumten Band auf der linken Brustseite getragen.

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2025

Gesetzesnummer

10006214

Dokumentnummer

NOR12068680

alte Dokumentnummer

N5195430660L

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