Artikel 1
Artikel I. Die beiden vertragschließenden Teile kommen überein, den am 3. September 1925 in Wien geschlossenen Handelsvertrag samt Schlußprotokoll und Anlagen, *1) der auf den 1. Juli 1931 gekündigt worden ist, mit den im folgenden erwähnten Abänderungen und Ergänzungen wieder in Kraft zu setzen.
An Stelle der das Inkrafttreten und die Kündigung betreffenden Bestimmungen des Handelsvertrages vom 3. September 1925 treten jene des am heutigen Tage geschlossenen Handelsvertrages. *2) _____________________________________________________________________ *1) Siehe B. G. Bl. Nr. 246 von 1926.
*2) Siehe B. G. Bl. Nr. 79 von 1932, abgeändert durch das Zusatzabkommen vom 9. August 1933, B. G. Bl. Nr. 384 aus 1933.
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