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Handelsvertrag

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.3.1929

§ 0

Handelsvertrag

Kurztitel

Handelsvertrag

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 106/1929

Inkrafttretensdatum

25.03.1929

Langtitel

(Übersetzung.) Handelsvertrag zwischen Österreich und Island.

StF: BGBl. Nr. 106/1929 (NR: GP III 198 AB 211 S. 63.)

Sonstige Textteile

Nachdem der am 6. April 1928 in Wien unterfertigte Handelsvertrag zwischen Österreich und Island samt Schlußprotokoll, welcher also lautet: ...

(Anm.: es folgt der Text des Vertrages)

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 8. Dezember 1928.

Ratifikationstext

Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat am 15. März 1929 stattgefunden. Der Vertrag tritt daher gemäß seinem Artikel IX am 25. März 1929 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Majestät der König von Island und Dänemark, von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und Island zu begünstigen und zu entwickeln, haben beschlossen, einen Handelsvertrag zwischen den genannten Ländern abzuschließen, und zu diesem Zwecke zu ihren beiderseitigen Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) welche, nachdem sie ihre in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten einander mitgeteilt haben, über folgende Artikel übereingekommen sind:

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