vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anhang C. Wirtschaftliche Beziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.11.1924

Anhang C.

-----------

Verbrauchssteuern.

Tee ................................. 40 Piaster pro Kilogramm

Kaffee .............................. 20 „ „ „

Petroleum ........................... 6 „ „ „

Reis ................................ 10 „ „ „

Margarine, Ölmargarine und andere

tierische Fette ................... 80 „ „ „

Stearinkerzen ....................... 30 „ „ „

Gewöhnliche Seife ................... 5 „ „ „

Säcke, neu u. gebraucht ............. 5 „ „ „

Gewürze ............................. 30 „ „ „

Zündhölzer .......................... 1/2 „ die Schachtel zu 60

Zündhölzern

Wachszündhölzer ..................... 1 „ die Schachtel zu 60

Zündhölzern

Zigarettenpapier .................... 1 „ 50 Blätter

Feuerzeuge .......................... 25 „ pro Feuerzeug

Zucker .............................. 15 „ „ Kilogramm

Schokolade .......................... )

Biskuits ............................ )

Kondensierte Milch .................. ) unterliegt einer

Zuckerbäckerwaren ) Verbrauchssteuer nach

(Konfiserie) u. Glykose ........... ) dem Prozentsatz des

Alkoholfreie Getränke, Zuckergehaltes.

aufschäumende und Limonaden ....... )

Alle anderen gezuckerten Waren ...... )

Tombak .............................. 40 Piaster pro Kilogramm

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)