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Anlage1 Wirtschaftsabkommen (Deutschland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.2.1921

Anlage A.

(Muster.)

Anlage1

Dem N. N., welcher mit seinen Fabrikaten (Produkten) die Messen und Jahrmärkte (im Deutschen Reiche, in Österreich) zu besuchen beabsichtigt, wird behufs seiner Legitimation bei den zuständigen Behörden hiedurch bezeugt, daß er zu N. wohnhaft sei und die seinem Gewerbe entsprechenden gesetzlichen Steuern und Abgaben zu entrichten habe.

Gegenwärtiges Zeugnis ist gültig für den Zeitraum von .... Monaten. (Ort, Datum, Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde.)

Personalbeschreibung und Unterschrift des Gewerbetreibenden.

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