Artikel 5
Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg übermittelt der Regierung der Griechischen Republik eine beglaubigte Abschrift des Übereinkommens in deutscher, französischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache.
Der Wortlaut des Übereinkommens in griechischer Sprache ist diesem Protokoll beigefügt und ist gleichermaßen verbindlich wie der Wortlaut des Übereinkommens in deutscher, französischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
GESCHEHEN zu Madrid am sechsten November neunzehnhundertzweiundneunzig in deutscher, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2020
Gesetzesnummer
10006044
Dokumentnummer
NOR12066347
alte Dokumentnummer
N4199763202J
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