Artikel 26
Die Vertragsparteien prüfen, wie die indirekten Steuern (Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern) im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften harmonisiert werden können.
Sie unterstützen zu diesem Zweck die Bemühungen der Europäischen Gemeinschaften.
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2020
Gesetzesnummer
10006040
Dokumentnummer
NOR12066317
alte Dokumentnummer
N4199763168J
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