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Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes - Schigebiet (Slowenien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1996

§ 0

Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes - Schigebiet (Slowenien)

Kurztitel

Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes - Schigebiet (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 594/1996

Inkrafttretensdatum

01.11.1996

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DIE BENÜTZUNG ZWEIER TEILE DES SLOWENISCHEN STAATSGEBIETES IM BEREICH DES SKIGEBIETES „DREILÄNDERECK“

StF: BGBl. Nr. 594/1996 (NR: GP XX RV 8 AB 35 S. 8 . BR: AB 5143 S. 610 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 8 Abs. 1 des Abkommens wurden am 17. Juni bzw. 26. August 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 8 Abs. 1 mit 1. November 1996 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Slowenien haben in dem Bestreben, im Geiste der gutnachbarlichen Beziehungen den Wintersport im Bereich des Skigebietes „Dreiländereck“ zu fördern sowie den Grenzübertritt in diesem Gebiet zu erleichtern, folgendes vereinbart:

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