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§ 3 SiGeb-VO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1996

§ 3.

Der Berechnung der Überwachungsgebühr ist nur die Dauer der Überwachung selbst, nicht aber der Zeitaufwand für den Hin- und Rückweg zum Ort des Vorhabens zugrunde zu legen.

Schlagworte

Hinweg

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2018

Gesetzesnummer

10005982

Dokumentnummer

NOR12065588

alte Dokumentnummer

N4199656838J

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