§ 3.
Der Berechnung der Überwachungsgebühr ist nur die Dauer der Überwachung selbst, nicht aber der Zeitaufwand für den Hin- und Rückweg zum Ort des Vorhabens zugrunde zu legen.
Schlagworte
Hinweg
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2018
Gesetzesnummer
10005982
Dokumentnummer
NOR12065588
alte Dokumentnummer
N4199656838J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)