§ 16
Es sind Sammelmeldungen abzugeben. Auskunftspflichtig sind alle Unternehmen, die Eisenbahnverkehr auf der Schiene betreiben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Es sind Sammelmeldungen abzugeben. Auskunftspflichtig sind alle Unternehmen, die Eisenbahnverkehr auf der Schiene betreiben.
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