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Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Ukraine)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.8.1991

§ 0

Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Ukraine)

Kurztitel

Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Ukraine)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 307/1990

Inkrafttretensdatum

24.08.1991

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. Nr. 291/1996 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Langtitel

Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die vereinfachte Regelung der Ein- und Ausreise sowie des vorübergehenden Aufenthaltes der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen österreichischer und sowjetischer Fluggesellschaften

StF: BGBl. Nr. 307/1990

Änderung

BGBl. Nr. 291/1996

Ratifikationstext

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Punkt 3 mit 1. Juli 1990 in Kraft.

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