vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 4 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Panama)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.9.1981

Artikel 4

Die Vertragsstaaten behalten sich das Recht vor, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet oder den Aufenthalt in demselben zu verweigern.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)