§ 0
Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern
Kurztitel
Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 308/1980
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
15.06.1980
Unterzeichnungsdatum
13.09.1973
Index
49/03 Personenstand
Langtitel
Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern
StF: BGBl. Nr. 308/1980 (NR: GP XV RV 70 AB 224 S. 23 . BR: AB 2098 S. 392 .)
Änderung
BGBl. Nr. 406/1981 (K - Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 245/1982 (K - Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 216/1987 (K - Geltungsbereich)
Sprachen
Deutsch, Französisch
Vertragsparteien
*Deutschland/BRD 308/1980 *Griechenland 216/1987 *Italien 406/1981 *Luxemburg 245/1982 *Niederlande 308/1980 *Türkei 308/1980
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 8 zweiter Satz am 15. Juni 1980 für Österreich in Kraft getreten.
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates vom 22. Mai 1980 sind außer Österreich die Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Land Berlin), die Niederlande und die Türkei Vertragsstaaten des Übereinkommen.
Bundesrepublik Deutschland
Anläßlich der Notifikation gemäß Art. 7 des Übereinkommens hat die Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß für die Bundesrepublik Deutschland als Staatsangehöriger im Sinne des vorliegenden Übereinkommens jeder angesehen wird, der Deutscher im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens, Mitglieder der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen – in dem Wunsch, die einheitliche Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern zu gewährleisten – haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2018
Gesetzesnummer
10005477
Dokumentnummer
NOR11005561
alte Dokumentnummer
N4198010520G
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