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ARTIKEL 4 Abkommen über den Personenverkehr (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.4.1978

ARTIKEL 4

Dieses Abkommen befreit die österreichischen und spanischen Staatsbürger, die sich in Spanien bzw. in Österreich aufhalten, nicht von der Verpflichtung, die geltenden Gesetze und Vorschriften des Aufenthaltslandes einzuhalten.

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