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Artikel 9 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1978

Artikel 9

Jeder Vertragsstaat kann dieses Abkommen durch schriftliche Notifizierung des anderen Vertragsstaates auf diplomatischem Wege kündigen. Die Kündigung wird drei Monate nach Einlangen der Notifizierung wirksam.

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