vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 7 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1978

Artikel 7

Jeder Vertragsstaat wird Inhaber eines von seinen Behörden ausgestellten Reisepasses auf Ersuchen des anderen Vertragsstaates jederzeit zurücknehmen, auch wenn sie die Staatsangehörigkeit des ersuchten Staates nicht besitzen sollten.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)