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Artikel 4 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Paraguay)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.3.1969

Artikel 4

Die Begünstigungen dieses Abkommens befreien die österreichischen und paraguayischen Staatsbürger nicht von der Verpflichtung, die paraguayischen und österreichischen Gesetze und Vorschriften betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Ausländern, zu beachten.

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