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Anlage 1 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Israel)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.1968

Anlage 1

BOTSCHAFT DES

STAATES ISRAEL

Wien, am 22. November 1968

Herr Bundesminister!

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Regierung von Israel bereit ist, mit der Bundesregierung der Republik Österreich im Interesse der Vertiefung der beiderseitigen Beziehungen ein Abkommen über die allgemeine Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zu schließen, welches folgenden Wortlaut hat:

(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 8)

Falls die Bundesregierung der Republik Österreich diesem Wortlaut zustimmt, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen bilden, welches dreißig Tage nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Zeev Shek m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Kurt Waldheim

Bundesminister für

Auswärtige Angelegenheiten

Wien

DER BUNDESMINISTER

FÜR

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Wien, am 22. November 1968

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, den Empfang der Note Eurer Exzellenz vom 22. November 1968 zu bestätigen, die folgenden Inhalt hat:

(Anm.: Es folgt der Text der Note.)

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Bundesregierung der Republik Österreich diesem Vorschlag zustimmt und somit die Note Eurer Exzellenz und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, welche dreißig Tage nach Einlangen dieser Antwortnote in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Waldheim m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Zeev Shek

Botschafter des Staates Israel

Wien

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