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Artikel 33 Durchgangsverkehr - Walchen Ache, Pittenbach, Bächen- und Rißtal (BRD)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1967

Artikel 33

Wenn sich bei der Durchführung des Vertrages erhebliche Schwierigkeiten ergeben oder sich die bei seinem Abschluß bestehenden Verhältnisse wesentlich ändern, werden die Vertragsstaaten auf Verlangen eines Vertragsstaates in Verhandlungen über eine angemessene neue Regelung eintreten.

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