Artikel 17.
Der französische und der englische Wortlaut dieses Protokolls sind in gleicher Weise maßgebend.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet.
Geschehen im Haag am zwölften April neunzehnhundertdreißig in einem einzigen Exemplar, das im Archiv des Sekretariats des Völkerbundes hinterlegt werden soll und wovon der Generalsekretär allen Mitgliedstaaten des Völkerbundes und allen zur ersten Konferenz für die Kodifikation des Völkerrechts eingeladenen Nichtmitgliedstaaten je eine beglaubigte Abschrift übersenden wird.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2018
Gesetzesnummer
10005252
Dokumentnummer
NOR40003150
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