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Anlage6 Internationale Wirtschaftsstatistik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.6.1931

Anlage VI.

(Siehe Protokoll, Teil I, 6.) Bericht der Kommission der Landwirtschaftsstatistiker der neunten Generalversammlung des Internationalen Landwirtschafts-Instituts und Muster-Vordruck für die Welt- Landwirtschaftszählung unter Beteiligung der

Anlage6

diesbezüglichen Entschließungen.

(Beigefügt zum Zweck der Kenntnis- und Bezugnahme.)

Bericht der Kommission der Landwirtschaftsstatistiker der neunten Generalversammlung des Internationalen

Landwirtschafts-Instituts.

  1. 1. Zeitpunkt, zu dem die Erhebung durchgeführt werden soll.

Über das Erhebungsjahr hat eine längere Aussprache stattgefunden. Es ist aber schließlich beschlossen worden, keine Änderung an dem früheren Vorschlag vorzunehmen, wonach sich die Erhebung für die nördliche Erdhälfte auf die im Kalenderjahr 1929 und für die südliche Erdhälfte auf die in der Zeit vom 1. Juli 1929 bis 30. Juni 1930 geernteten Fruchtarten erstrecken sollte. Der Stichtag, beziehungsweise die Jahreszeit für die Durchführung der Erhebung ist besonders von Wichtigkeit für die Ermittlung des Viehs, dessen Stückzahl in den einzelnen Jahreszeiten sehr verschieden ist. Es wäre erwünscht, wenn möglich, Angaben für die beiden Zeiträume im Jahre erhalten zu können, wo der Viehstand seinen höchsten und seinen niedrigsten Stand aufweist; dies ist ein Gesichtspunkt, den die Erhebungsbehörden eines jeden Landes im Auge behalten müssten. Zum Beispiel ist es da, wo irgendein wesentlicher Unterschied in der Größe des Viehstandes zu verschiedenen Jahreszeiten vorliegt, zweifellos von Interesse, daß angegeben wird, ob sich die Ergebnisse auf einen Zeitraum des Maximal- oder Minimalstandes beziehen und wie groß die wahrscheinliche Schwankung ist.

Die Kommission hat zur Prüfung dieser Frage eine Unterkommission eingesetzt, deren Entschließungen folgendermaßen zusammengesetzt werden können:

In Bezug auf die Jahreszeit, in der die Ermittlung des Viehstandes vorgenommen werden soll, bleibt es jedem Staate anheimgestellt, die Zählung in der ihm am zweckmäßigsten erscheinenden Zeit durchzuführen.

Zum Zweck der Gewinnung vergleichbarer Ergebnisse hat jeder Staat auf Grund der Erhebungsresultate den Maximal- und Minimalstand der einzelnen Tierarten im Verlauf des Jahres schätzungsweise zu ermitteln.

Um dieser Schätzung eine zuverlässige Grundlage zu geben, ist erforderlich, daß die Gliederung des Viehstandes nach dem Alter in der im Formularmuster vorgeschlagenen Art und Weise erfolgt.

  1. 2. Wälder und Forste.

Die Kommission des Jahres 1926 hat vorgesehen, daß in den Mustervordruck eine Frage nach der zu landwirtschaftlichen Betrieben gehörenden Waldfläche aufgenommen werden solle. Der Kongreß für Forstwesen hat vorgeschlagen, daß versucht werden soll, außer der Waldfläche auch die im Jahre 1929 in den Betrieben geschlägerte Holzmenge zu ermitteln. Von der gegenwärtigen Kommission wurde darauf hingewiesen, daß Land- und Forstwirtschaft, insbesondere in den Ländern Europas, eng miteinander verbunden sind. Sollte die landwirtschaftliche Erhebung nur auf die Wälder und Forste ausgedehnt werden, die innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebes liegen oder damit im Zusammenhang stehen, so würden umfangreiche Waldflächen nicht erfaßt werden, so daß die so ermittelte Waldfläche unbedeutend wäre.

Andererseits sind die Schwierigkeiten, Angaben über diejenige Waldfläche zu erhalten, die nicht einen Teil von landwirtschaftlichen Betrieben darstellt, nachdrücklich betont worden, besonders mit Rücksicht auf die Mehrkosten, die entstehen würden, und auch im Hinblick auf die Tatsache, daß die Aufstellung statistischer Nachweisungen über die Forstproduktion besondere Fachkenntnisse verlangt. Angesichts der verschiedenen Meinungen hat die Kommission eine Unterkommission ernannt, die folgenden Fragebogen vorschlug, und zwar sowohl für die Wälder und Forste, die zu einem landwirtschaftlichen Betriebe gehören, als auch für diejenigen, welche nicht in die landwirtschaftliche Zählung eingeschlossen sind:

  1. 1. Bewaldete Fläche, wobei Schlagreviere und andere Wälder zu unterscheiden sind.
  2. 2. Menge des im Jahre 1929 geschlägerten Holzes:
  1. a) insgesamt für alle Zwecke;
  2. b) Brennholz, einschließlich der zur Herstellung von Holzkohle bestimmten Mengen;
  3. c) Holz für die Herstellung von Holzstoff.
  1. 3. Sonstige Forsterzeugnisse:
  1. a) Erzeugnisse, die direkt oder indirekt für die menschliche Ernährung bestimmt sind;
  2. b) Erzeugnisse für Gerbzwecke oder zur Herstellung von Gerbereiextrakten;
  3. c) Kautschuk (außer in Pflanzungen);
  4. d) Harz oder Harzprodukte;
  5. e) Erzeugnisse, die nicht zu den vorstehenden Gruppen gehören.

    Hinsichtlich der Wälder und Forste, die nicht zu landwirtschaftlichen Betrieben gehören, wurde vorgeschlagen, die Erhebung auf die Forste zu beschränken, die bewirtschaftet werden; doch werden die Regierungen aufgefordert, die Fläche der übrigen Waldgebiete innerhalb ihrer Territorien schätzungsweise anzugeben.

  1. 3. Aufbereitung und Gliederung der Ergebnisse der Erhebung.

Die Kommission hat die Ansicht vertreten, daß die Regierungen der verschiedenen Länder aufgefordert werden sollen, die Ergebnisse der Erhebung nach der Größe der Betriebe zu gliedern. Jedem Lande soll es überlassen sein, diejenige Größenklassengliederung anzuwenden, welche seiner Ansicht nach für seine besonderen Verhältnisse die geeignetste ist; es ist jedoch erwünscht, um die internationale Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu erreichen, daß die gewählten Größenklassen eine Anordnung in folgenden Grenzen gestatten:

1 ha und darunter

über 1 ha bis 5 ha einschließlich

„ 5 „ „ 10 „ „

„ 10 „ „ 20 „ „

„ 20 „ „ 50 „ „

„ 50 „ „ 100 „ „

„ 100 „ „ 200 „ „

„ 200 „ „ 500 „ „

„ 500 „ „ 1000 „ „

„ 1000 „ „ 2500 „ „

„ 2500 „ .

Länder, die das metrische Maßsystem nicht angenommen haben, bedienen sich selbstverständlich ihres eigenen Maßsystems, doch müßten sie, soweit möglich, eine Gliederung zur Anwendung bringen, deren Größenklassen nach Möglichkeit denen der obenangeführten Gliederung entsprechen. Wenn möglich, wird das Institut die erforderlichen Umrechnungen vornehmen, um die Angaben für internationale Zwecke genau vergleichbar zu machen. In einigen Ländern werden die letzten Klassen der Gliederung, das heißt die größten kaum Anwendung finden können; es muß aber auch für die Länder Vorsorge getroffen werden, in denen Betriebe mit einer sehr großen Flächenausdehnung häufig vorkommen.

  1. 4. Untere Grenze der zu erfassenden Flächengröße.

Im Mustervordruck wird vorgeschlagen, daß nur die landwirtschaftlichen Betriebe von einem Hektar und mehr solche Betriebe, die einen jährlichen Produktionswert von über 100 Dollar aufweisen, in die Erhebung einzubeziehen sind, obwohl es natürlich jedem Lande überlassen bleibt, auch Betriebe unterhalb dieser Flächengröße in ihrer Zählung zu erfassen, wenn sie es für erwünscht erachten. Die Kommission war der Ansicht, daß die Abgrenzung nach dem Werte der Erzeugung zu unnötigen Schwierigkeiten führen würde und daß es, da mehrere Länder auch Angaben über Betriebe von einem Hektar und weniger zu erhalten wünschen, am zweckmäßigsten ist, von einer Abgrenzung überhaupt abzusehen. Bei Ländern, die über Betriebe von einem Hektar und weniger keine Angaben verlangen, wird es für zweckmäßig gehalten, daß sie eine Schätzung der Fläche und der Erzeugung dieser Betriebe liefern.

Ein wichtiger damit in Verbindung stehender Gegenstand ist in Anbetracht der verschiedenen Beschaffenheit der Ländereien die Frage der Vergleichbarkeit der Betriebe in den verschiedenen Größenklassen. Nimmt man die Gesamtfläche des einzelnen Betriebes als bestimmenden Faktor an, so muß anerkannt werden, daß diese Gesamtfläche in manchen Fällen auch unbebaute, für den Weidegang bestimmte Flächen, Bergland, Walsland und sogar vollständig ertraglose Flächen umfassen kann. Gleichwohl hat die Kommission keine Möglichkeit gefunden, zu vermeiden, daß die Klasseneinteilung nach der Gesamtfläche der Betriebe vorgenommen wird; infolgedessen wurde dieses Prinzip angenommen.

  1. 5. Kulturen mit mehreren Produkten und gemischter Anbau.

Die Kommission hat beschlossen, in dieser Frage den Vorschlägen, die sich im Mustervordruck befinden, nichts hinzuzufügen.

  1. 6. Schätzungsmethode für die landwirtschaftliche Erzeugung.

Die Kommission stimmt in dieser Frage dahin überein, daß die im Mustervordruck bereits enthaltenen Erklärungen keiner Abänderung bedürfen.

  1. 7. Gliederung des Viehbestandes.

Über diesen Gegenstand fand eine Aussprache statt, welche mit einem Vorschlag endete, in den Anhang zum Mustervordruck eine Empfehlung einzufügen, wonach die Länder, denen dies möglich ist, Angaben über den Bestand an reinrassigen Rindern der verschiedenen Zuchtrassen, an Rindern aus Mischrassen und der einheimischen Rassen einholen sollen.

Hinsichtlich des Geflügels wurde darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse je nach dem Zeitpunkte der Erhebung große Schwankungen aufweisen würden. Man war der Auffassung, daß der Mustervordruck in dem Sinne verbesserungsbedürftig sei, daß er deutlich erkennen lassen müsse, daß zum Beispiel alle Enten einschließlich der Entenkücken erfaßt werden sollen; daßelbe gilt auch für die übrigen Gattungen des Geflügels.

Es erscheint daher erwünscht, daß Junghühner und anderes Junggeflügel getrennt erhoben werden.

Die Einteilung der Rinder und vor allem die Frage, betreffend die Milchkühe (Nr. 5 und 6, Abteilung 4 des Mustervordruckes), gab zu einer längeren Aussprache Veranlassung. Ein besonders ernannter Unterausschuß brachte an Stelle der im Mustervordruck angeführten Einteilung folgende Gliederung in Vorschlag:

  1. 1. Rinder unter 1 Jahr;
  2. 2. Kalbinnen von 1 Jahr und darüber und Kühe;
  1. a) zur Milchgewinnung,
  2. b) ausschließlich zur Zucht bestimmt,
  3. c) alle übrigen;
  1. 3. Stiere von 1 Jahr und darüber;
  2. 4. übriges Rindvieh von 1 Jahr und darüber.
  1. 8. Beziehungen der Erhebungsresultate zu den geographischen und anderen Eigentümlichkeiten.

Bei aller Würdigung dieser Frage zukommenden Bedeutung ging die Auffassung dahin, daß sie den Gegenstand von Spezialuntersuchungen bilden müsse und nicht notwendigerweise in Verbindung mit der Erhebung zu behandeln sei.

  1. 9. Methoden für die Schätzung der Fleischerzeugung.

Diese Frage ist von dem Internationalen agrarwissenschaftlichen Beirat in Erwägung gezogen worden. Die gegenwärtige Kommission schlägt vor, die folgenden vom Internationalen agrarwissenschaftlichen Beirat vorgelegten Beschlüsse anzunehmen:

„In Anbetracht der verschiedenen Organisationen der Statistik in den einzelnen Ländern die dem Internationalen Landwirtschafts-Institut angeschlossen sind, wird es nicht für angebracht gehalten, schon jetzt die Annahme einer besonderen Methode zur statistischen Ermittlung der Fleischerzeugung und des Fleischverbrauchs zu empfehlen. Es erscheint jedoch zweckmäßig, die Aufmerksamkeit auf die folgenden Gesichtspunkte hinzulenken, die auf den Erfahrungen derjenigen Länder beruhen, die eine derartige Statistik bereits besitzen:

  1. a) daß die Statistik der Fleischerzeugung im Zusammenhang stehen muß mit der Ermittlung des Viehstandes, welche alljährlich durch Zählung oder Schätzung vorzunehmen ist;
  2. b) daß in den Ländern, in denen eine jährliche Ermittlung des Viehbestandes zurzeit noch nicht vorgenommen wird, der Bestand periodisch auf Grund der besten zur Verfügung stehenden Quellen, darunter der Erhebungsresultate der letzt vorhergegangenen Zählung, zu schätzen ist;
  3. c) daß in Ländern, in denen das Vieh unter behördlicher Kontrolle in öffentlichen Schlachthäusern geschlachtet wird, die Ergebnisse dieser Kontrolle zur Feststellung der Anzahl der geschlachteten Tiere wie auch zur Feststellung eines Durchschnittsreingewichtes benutzt werden, um diese Ergebnisse zur Schätzung der Fleischerzeugung und des Fleischverbrauches zu verwerten;
  4. d) daß hinsichtlich der Schätzung der Fleischerzeugung aus Hausschlachtungen oder von Tieren, die in den behördlichen Aufsicht nicht unterstehenden Schlachthäusern geschlachtet werden, durch Spezialuntersuchungen oder durch besondere Fragebogen entweder für das ganze Land oder für bestimmte typische Gebiete, die zur Grundlage einer Schätzung für das gesamte Land dienen können, Angaben zu ermitteln sind, die den unter c genannten entsprechen;
  5. e) daß für die Ermittlung des Verbrauches die Ein- und Ausfuhr von Fleisch zu berücksichtigen ist und daß erforderlichenfalls die Aufmerksamkeit der Zollbehörden darauf hingelenkt wird, daß sich die Verwendung einer Klassifikation empfiehlt, die die ein- und ausgeführten Fleischmengen nach den einzelnen Tiergattungen klar angibt.“

    Zu dieser Frage hat die Kommission eine Empfehlung angenommen, wonach die dem Institut angeschlossenen oder an der Welt-Landwirtschaftszählung teilnehmenden Ländern dem Institut so bald als möglich die jährlichen Ziffern über den Viehstand, die Zu- und Abnahme der Bestände, den Abgang u. s. w. mitteilen; diese Angaben sollen vom Institut unverzüglich veröffentlicht werden.

  1. 10. Arbeitskräfte.

Man kam dahin überein, daß die Frage nach den am Zählungstage vorübergehend beschäftigten Personen aus dem ersten Teil des Mustervordruckes herausgenommen und als fakultative Frage in den ergänzenden Teil übertragen werden solle.

Außerdem bestand Übereinstimmung darüber, daß es erwünscht sei, Auskünfte über die während des Jahres zeitweilig beschäftigten Arbeiter zu erhalten. Da jedoch die Angaben über die Zahl der vorübergehend beschäftigten Arbeiter zu Irrtümern Anlaß geben können, wurde vorgeschlagen, wenn möglich, die Zahl der geleisteten Arbeitstage (das heißt Arbeitstage pro Kopf) durch folgende Fragestellung zu ermitteln:

Anzahl der in dem landwirtschaftlichen Betriebe während des Wirtschaftsjahres 1928/29 geleisteten Arbeitstage:

  1. a) vom ständig beschäftigtem Personal:

(männlich

15 Jahre und darüber ... (weiblich

unter 15 Jahren,

b) vom vorübergehend beschäftigtem Personal

(männlich

15 Jahre und darüber ... (weiblich

unter 15 Jahren,

Die Kommission war der Ansicht, daß es gleichfalls erwünscht sei, daß jedes Land in den Bericht über seine Zählung eine kurze Erklärung über sie saisonmäßig bedingten oder durch außergewöhnliche Umstände hervorgerufenen Schwankungen in der Anzahl der vorübergehend beschäftigten Personen während des Erhebungszeitraumes einfügt. Gleichzeitig müssten diese Erklärungen angeben, inwieweit die festgestellten Ergebnisse als charakteristisch angesehen werden können.

  1. 11. Andere Fragen.

Eine gewisse Anzahl von im Mustervordruck vorzunehmenden Abänderungen wurde besprochen, und es wurde beschlossen, bei Gelegenheit des nächsten Neudruckes dieses Mustervordruckes, einige Abänderungen anzubringen.

Ein Gegenstand, der die tropischen und subtropischen Länder betrifft, ist der Vorschlag, daß für diese Länder die Angaben über die Erzeugnisse der den Eingeborenen gehörenden landwirtschaftlichen Betriebe getrennt von den Angaben über die Erzeugnisse von landwirtschaftlichen Betrieben aufgestellt werden sollen, die anderen Personen (das heißt also Nicht-Eingeborenen) gehören.

Ferner wurde eine Empfehlung angenommen, wonach diejenigen Länder, die eine Agrarreform durchgeführt haben, aufgefordert werden sollen, in ihre Zählungsvordrucke Fragen aufzunehmen, um festzustellen, ob als Ergebnis ihrer Agrarreform bei Umfang jedes Betriebes zu- oder abgenommen hat, oder auch, ob der betreffende Betrieb neu gegründet wurde.

12. Oktober 1928.

Der Berichtserstatter:

gez. R. J. Thompson.

Mustervordruck für die Welt-Landwirtschaftszählung.

I. Einleitende Vorbemerkungen für die Regierungen.

  1. a) Inhalt des Mustervordruckes.

Der nachstehende Mustervordruck ist für die beiden Erdhälften mit Einschluß der Tropengebiete bestimmt und führt daher Pflanzen und Tiergattungen auf, die in manchen Ländern vorkommen, in anderen aber nicht. Es besteht Einverständnis darüber, daß die Pflanzen oder Tiergattungen, die in einem Land nicht vorkommen, in seinem Fragebogen auch nicht einzusetzen sind.

Anderseits ist es jedem Land freigestellt, weitere Pflanzen und Objekte hinzuzufügen und die Fragestellung so zu erweitern, daß alle sonstigen erwünschten Auskünfte erlangt werden.

  1. b) Untere Grenze der Flächenausdehnung.

Eine Mindestgrenze für die Flächenausdehnung der landwirtschaftlichen Betriebe, die in die Erhebung einzubeziehen sind, wird nicht mehr vorgeschlagen. Für Länder, welche die Betriebe von einem Hektar und weniger nicht erfassen, erscheint eine Schätzung der gesamten Flächenausdehnung und Erzeugung dieser Kleinbetriebe sehr zweckmäßig.

  1. c) Zeitraum, auf den sich die Fragen der Zählung beziehen.

Die Zählung soll sich für die nördliche Erdhälfte auf die im Kalenderjahr 1929 geernteten Erzeugnisse erstrecken und für die südliche Erdhälfte auf die in der Zeit vom 1. Juli 1929 bis 30. Juni 1930 geernteten Erzeugnisse. Das genaue Datum, beziehungsweise der Jahresabschnitt, in dem die Zählung stattfinden soll, ist insbesondere von Bedeutung hinsichtlich des Viehbestandes, der je nach den verschiedenen Jahreszeiten außerordentliche Unterschiede aufweisen kann. Wenn es möglich ist, wäre es erwünscht, Angaben für die beiden Saisonabschnitte des Jahres zu erhalten, in denen der Viehstand seine Maximal- und seine Minimalgröße aufweist; ein Gesichtspunkt, den die mit der Erhebung beauftragten Behörden in jedem Lande im Auge behalten sollten. Wo zum Beispiel irgendein wesentlicher Unterschied in der Größe des Viehbestandes zu den verschiedenen Zeiten des Jahres vorliegt, ist es zweifellos sehr erwünscht, daß angegeben wird, ob sich die Erhebungsresultate auf den Zeitraum des Maximal- oder Minimalbestandes beziehen und wie groß die wahrscheinliche Abweichung ist.

Hinsichtlich für die Jahreszeit für die Viehzählung bleibt es jedem Staate freigestellt, die Erhebung dann vorzunehmen, wenn es ihm am zweckmäßigsten erscheint.

Zum Zwecke der Beschaffung untereinander vergleichbarer Angaben sollte jeder Staat auf der Grundlage der Erhebungsresultate den Maximal- und Minimalbestand jeder Tierart im Verlauf des Jahres ermitteln.

Um dieser Schätzung eine zuverlässige Grundlage zu geben, ist es erforderlich, den Viehbestand nach dem Alter so zu gliedern, wie es im Mustervordruck vorgeschlagen ist.

  1. d) Erzeugung.

Einer der wesentlichsten Zwecke der Zählung ist die Gewinnung möglichst genauer Zahlen über die Mengen der im Erhebungsjahre aus Ernten, Wäldern und Forsten und aus der Viehzucht gewonnenen Erzeugnisse aller Arten. Dieses Ziel kann auf zwei verschiedenen Wegen erreicht werden:

  1. 1. indem man von jedem Landwirt die Angabe der Menge aller Erzeugnisse verlangt, die er auf der von ihm als bebaut angemeldeten Fläche geerntet hat, und ferner die Angabe der Mengen der tierischen Produkte aus dem angemeldetem Viehbestand. Theoretisch müsste diese Methode zufriedenstellende Ergebnisse zeitigen. In der Praxis verhält es sich jedoch anders, weil die geernteten Mengen sehr häufig weder gemessen noch aufgezeichnet werden. Die Erfahrung hat gezeigt, daß diese Methode bei Erzeugnissen, die in ihrer Gesamtheit verkauft werden, genügt, so zum Beispiel bei Baumwolle, Schafwolle, gewissen Arten von Körnerfrüchten, Obst und Gemüse in einigen Gebieten. Denn die verkauften Mengen werden tatsächlich gemessen, und es kann im allgemeinen die gesamte Produktion bestimmter Gebiete oder Bezirke durch die statistischen Nachweisungen über die Güterbewegung und die Beschickung der wichtigsten Märkte kontrolliert werden. Die Methode ist weniger zufriedenstellend bei solchen Erzeugnissen, die zum Teil oder vollständig im Betriebe verbraucht werden, zum Beispiel bei Futtermitteln, Gemüse, Obst, Milch, Geflügel und Eiern;
  2. 2. indem für jede von der Erhebung betroffene geographische Einheit durch Sachverständige die durchschnittliche Erntemenge jeder Fruchtart pro Flächeneinheit, beziehungsweise die durchschnittliche Produktion der Haustiere eigens schätzungsweise ermittelt wird. Durch Multiplikation der bebauten Flächen mit dem durchschnittlichen Ernteertrag, beziehungsweise der Anzahl der Haustiere mit dem durchschnittlichen Ertrag eines Tieres ergeben sich die Gesamtmengen aller Erzeugnisse im Erhebungsjahre.

    Der Wert der auf diese Weise erhaltenen Resultate ist von der Genauigkeit abhängig, mit der durch die Erhebung die Angaben hinsichtlich der Flächen und der Anzahl der Haustiere ermittelt werden können, sowie von der Genauigkeit und Sorgfalt, mit der der Durchschnittsbetrag schätzungsweise festgestellt worden ist. Wenn diese beiden Faktoren zuverlässig ermittelt wurden, ist diese Methode ebenso sicher wie die Methode der Individualerhebung; gleichzeitig bietet sie viel weniger Schwierigkeiten und erfordert weniger Zeit und Kosten.

    In Anbetracht der Wichtigkeit der Ermittlung der Gesamtproduktion jeder Fruchtart und jeder Haustiergattung im Verlaufe des Erhebungsjahres bittet das Internationale Landwirtschaftsinstitut alle Staaten dringendst, die Ziffern über den Ertrag entweder nach einer der beiden angeführten Methoden oder durch eine Kombination derselben zu ermitteln. Ohne diese Ziffern wäre die Erhebung unvollständig.

    Es liegt die Anregung vor, einige Fragen zu formulieren, um unmittelbar von den Landwirten Angaben über gewisse tierische Produkte zu erhalten. In Anbetracht dessen, daß der Versuch, diese Angaben durch direkte Befragung der Landwirte zu erhalten, wahrscheinlich nicht zu brauchbaren Resultaten führen wird, werden die Regierungen dringend gebeten, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Ertragschätzungen auf dem Wege von Sonderuntersuchungen durch Sachverständige durchführen zu lassen.

  1. e) Angaben über die Flächenausdehnung und den Ertrag des Gemüseanbaues.

Länder, denen eine Ermittlung der Anbauflächen für jede einzelne Gemüseart, wie sie in den Fragen Nr. 66 bis 74 verlangt wird, sehr schwierig erscheint, werden gebeten, nur die Gesamtfläche, die mit Gemüse allen Arten bestellt ist, nachzuweisen. Hinsichtlich der Erntemengen werden alle Länder dringend gebeten, soweit dies möglich ist, getrennte Angaben für jede einzelne Gemüseart liefern zu wollen.

  1. f) Wälder und Forste.

Die Anwendung von Abschnitt F des Mustervordruckes (Wälder und Forste) wird nicht empfohlen, sowohl für die Wälder und Forste, die innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe, als auch für diejenigen, die außerhalb solcher liegen.

Hinsichtlich der letzteren wird vorgeschlagen, die Erhebung auf diejenigen Forste zu beschränken, die bewirtschaftet werden; doch werden die Regierungen gebeten, eine Schätzung der übrigen Waldflächen zu liefern, die sich auf ihrem Gebiet befinden.

II. Mustervordruck

Abschnitt A. – Einheitliche Erläuterungen.

  1. a) Die Erhebung ist vertraulich und nicht für irgendwelche steuerliche Zwecke bestimmt.

Die verlangten Auskünfte stehen in keinerlei Zusammenhang mit der Steuerveranlagung; sie sind streng vertraulich und werden nur von den Beamten des Statistischen Amtes eingesehen; irgendwelche Sonderangaben über einzelne Betriebe werden nicht veröffentlicht.

  1. b) Begriffsbestimmung „Landwirtschaftlicher Betrieb“.

Ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne der Erhebung ist jedes ganz oder zum Teil für die landwirtschaftliche Erzeugung oder für Aufzucht von Vieh bestimmte Stück Land, das von einer Person, sei es allein oder mit fremder Hilfe, angebaut, geleitet oder verwaltet wird ohne Rücksicht auf Eigentums- und Pachtverhältnisse, Umfang oder Lage und das aus einem oder aus mehreren Gebietsstücken bestehen kann, wenn diese einander benachbart sind und als ein einheitlicher Betrieb angesehen und bebaut werden. Die Person, die den Betrieb führt oder leitet, kann Eigentümer, Pächter, ein gegen Bezahlung tätiger Verwalter oder irgend jemand sein, der das Land und seine Erzeugnisse auf Grund eines besonderen Rechtstitels bearbeitet oder unter sich hat. Wird das Land von zwei oder mehr Personen gemeinschaftlich bewirtschaftet, so wird eine von ihnen als Vertreter der Beteiligten bezeichnet, der die Angaben für die Erhebung zu liefern hat. Der Betrieb kann die Bezeichnung Landlos, Grundstück oder Parzelle, Garten, Obstgarten, Gut, Viehwirtschaft, Pflanzung, ländliche Niederlassung, Besitzung oder einen sonstigen Namen tragen; er muß aber in jedem Falle von einer Person bewirtschaftet, geleitet oder verwaltet werden.

Die Wald- und Forstflächen, die unter Aufsicht, Leitung oder Verwaltung des Betriebsleiters stehen, sind als Teil des Betriebes einzutragen, ebenso wie die Landstücke und Baulichkeiten, die von den im Betrieb beschäftigten Arbeitern belegt und genutzt werden.

Angaben über Gemeindeländereien sind zu liefern:

  1. 1. durch den Pächter, wenn sie sich unter seiner ausschließlichen Bewirtschaftung befinden (während das Eigentumsrecht bei der Gemeinde oder irgendwelchen anderen Verwaltungsbehörden verbleibt),
  2. 2. in allen anderen Fällen durch den Vorsteher der Gemeindeverwaltung.
  1. c) Zeitraum, auf den sich die Fragen der Erhebung beziehen. (Siehe Anweisungen unter I, c.)

Abschnitt B. – Betriebsleiter (Eigentümer, Pächter, gegen Bezahlung tätiger Verwalter u. dgl.)

1. Name und Vornamen ................

2. Postanschrift ....................

Abschnitt C. – Die im Betrieb dauernd beschäftigten Arbeiter.

Alle am Zähltage in diesem landwirtschaftlichen Betrieb dauernd beschäftigten Personen sind einzutragen, aufgeteilt nach Alter und Geschlecht, unter Einbeziehung des Betriebsleiters, seiner Frau und derjenigen Familienmitglieder, die tatsächlich bei den landwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigt werden. Die Personen, die vorwiegend mit häuslichen Arbeiten beschäftigt werden, sind nicht anzuführen.

Zahl der dauern beschäftigten Personen am Zähltage:

3. Unter 15 Jahren

Familienmitglieder Andere Personen

männlich weiblich männlich weiblich

... ... ... ...

4. 15 Jahre und darüber

Familienmitglieder Andere Personen

männlich weiblich männlich weiblich

... ... ... ...

Abschnitt D. – Flächenausdehnung des Betriebes.

Angewandte Flächeneinheit

5. Gesamtfläche des Betriebes ....... .....

(Anzugeben ist die gesamte Fläche, die von

dem unter Frage 1 genannten Betriebsleiter

bewirtschaftet wird. Nicht einzutragen ist

das an eine andere Person verpachtete Land

oder dasjenige Land, das von einer anderen

Person abgeerntet wird und das auf einem

selbstständigen Fragebogen eingetragen

werden muß.)

6. Ackerland ........................ .....

(Einzugreisen ist alles im Jahr 1929 oder

in einem der vier vorhergehenden Jahre

umgepflügte angebaute Land, Brachland und

künstliche Wiesen. Land, das mit Baum- oder

Strauchobst, Bäumen und Gebüsch bestanden

ist, ist nicht einzubeziehen.)

Anmerkung. Im Falle einer Mischkultur von

Krautpflanzen und Bäumen und Sträuchern

sollen, soweit möglich, wenigstens annähernd

die mit Krautpflanzen und die mit Bäumen und

Sträuchern bepflanzten Flächen bestimmt und

je nach Zugehörigkeit dem „Ackerland“,

beziehungsweise den „Baum- und

Strauchpflanzungen“ (Frage Nr. 8) zugezählt

werden. Wenn aber die Krautpflanzungen und

die Baum- und Strauchpflanzungen so stark

vermischt sind, daß die Berechnung der

Oberfläche, welche zu der einen oder der

anderen Flächenart gehört, nicht möglich ist,

so ist die Gesamtfläche dem „Ackerlande“

zuzuzählen, wenn die größere Bedeutung dem

Anbau von Krautpflanzen zukommt; dagegen

zur Kategorie der „Baum- und

Strauchpflanzungen“ (Nr. 8), wenn den Baum-

und Strauchpflanzungen größere Bedeutung

zukommt.

7. Dauerwiesen und Weiden ........... .....

(Hier sind diejenigen Ländereien anzugeben,

die dauernd oder im Verlauf der letzten fünf

Jahre für die Produktion von perennierenden

Futterpflanzen bestimmt waren. Die

Dauerwiesen und Weiden, auf denen Bäume und

Sträucher kultiviert werden, sind ebenso wie

die Wiesen und Weiden, die innerhalb von

Waldungen liegen, nur dann einzubegreisen,

wenn die Erzeugung von Futterpflanzen dort

der Bedeutung nach an erster Stelle steht.)

8. Baum und Strauchpflanzungen ...... .....

(Einzubegreisen sind Ländereien, die zur

Anpflanzung von solchen Bäumen und Sträuchern

bestimmt sind. die nicht unter die Kategorie

der Wälder und Forste fallen.)

Anmerkung. Soweit es sich um gemischten

Anbau von Bäumen und Sträuchern mit

Krautpflanzen handelt, ist nach den unter

Frage 6 angeführten Anweisungen zu verfahren.

9. Wälder und Forste ................ .....

(Einzubegreisen sind die Ländereien, die in

der Hauptsache mit Wald bedeckt sind und

deren Hauptbestimmung in der Erzeugung von

Holz- und Forstprodukten liegt.)

10. Ertragbringendes Sumpf- und Bruchland, Heideland und

sonstige unbebaute, ertragbringende Flächen ... ...

(Einzubegreisen sind die Ländereien, die

gewisse Arten nutzbarer pflanzlicher

Produktion aufweisen (Futtergras, Schilf und

Binsen zu Matten, Streu für das Vieh, Beeren

und andere wilde Pflanzen und Früchte) und

die nicht zu den vorher genannten Kategorien

gehören.)

11. Ertraglose Ländereien ................... ...

(Einzubegreisen sind Ländereien, die keinen

nutzbaren Pflanzenzuwuchs hervorbringen und

nicht zu den vorstehenden Kategorien

gehören.)

Anmerkung. Die Gesamtsumme der Flächenangaben, die in Beantwortung der Fragen Nr. 6 bis 11 einschließlich

eingetragen sind, muß mit der unter Frage Nr. 5 dieses Abschnittes eingetragenen

Gesamtfläche übereinstimmen.

Abschnitt E. – Anbau und Ernte 1929 (oder 1929/30).

Gemischter Anbau. – Wenn zwei oder mehrere verschiedene Kulturen gemeinsam angebaut und getrennt geerntet werden, so ist die Anbaufläche jeder einzelnen Kultur für sich in die entsprechende Abteilung einzutragen, soweit wenigstens annäherungsweise eine Aufteilung möglich ist. Falls die Mischkulturen derart vermengt sind, daß es unmöglich ist, die Anbauflächen der einzelnen Kulturen zu unterscheiden, müssen im Mustervordruck für jede in Frage kommende Kultur Sonderspalten hinter den im Mustervordruck vorgesehenen Spalten angefügt werden. In diesen Sonderspalten ist die gesamte Anbaufläche der Mischkultur neben dem Namen der wichtigsten Kulturart einzutragen; gleichzeitig muß sie in Anführungszeichen neben dem Namen der übrigen Kulturen der Mischung wiederholt werden.

Untergesäte Kulturen. – Wenn eine zweite Kultur auf demselben Landstück gepflanzt und geerntet wird, das während desselben Jahres bereits eine Ernte hervorgebracht hat, ist die Anbaufläche der ersten Kultur auf der angegebenen Linie einzutragen und die Fläche der nachfolgenden (untergesäten) Kultur in Klammern in die angeführte Spalte einzutragen. Die Bestimmung hat den Zweck, eine Doppelzählung sowie die Angabe einer Anbaufläche, die größer ist, als die anbaufähige Gesamtfläche des Betriebes zu vermeiden.

Kulturen, die mehr als ein Produkt geben. – Wenn eine Kultur mehrere Produkte liefert, wie dies bei Flachs und Hanf der Fall ist (Körner und Gespinstfasern), so ist die Fläche bei dem Namen des Hauptproduktes einzutragen und in Klammern bei dem Namen des Nebenerzeugnisses zu wiederholen.

Anbaufläche Geerntete

Mengen in 1929

(oder in

1929/30)

Flächeneinheit Gewichtseinheit

a) Getreide zur Körnergewinnung

12. Winterweizen ................ .... .. .... ...

13. Sommerweizen ................ .... .. .... ...

14. Hafer ................ .... .. .... ...

15. Gerste ................ .... .. .... ...

16. Roggen ................ .... .. .... ...

17. Hirse ................ .... .. .... ...

18. Mais, entkörnt .............. .... .. .... ...

19. Reis (ungeschält) ........... .... .. .... ...

20. Sorghum (Mohrenhirse) ....... .... .. .... ...

21. Mengkorn .................... .... .. .... ...

22. Andere Getreidearten, die zur

Körnergewinnung geerntet

werden ...................... .... .. .... ...

b) Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung.

23. Acker und Speisebohnen ...... .... .. .... ...

24. Sojabohnen .................. .... .. .... ...

25. Erbsen ...................... .... .. .... ...

26. Linsen ...................... .... .. .... ...

27. Andere Hülsenfrüchte zur

Körnergewinnung ............. .... .. .... ...

c) Knollen- und Wurzelgewächse, die zum Essen oder

zum Füttern verwendet werden.

28. Kartoffeln *1) .............. .... .. .... ...

29. Bataten und Jamswurzeln ..... .... .. .... ...

30. Knollenfrüchte und Futterrüben

(Kohlrüben, Runkelrüben, Karotten

u. s. w.) ................... .... .. .... ...

31. Pfeilwurzeln ................ .... .. .... ...

32. Mandioka .................... .... .. .... ...

33. andere Knollen- und

Wurzelgewächse .............. .... .. .... ...

d) Angebaute Gräser und Hülsenfrüchte zur Futterzwecken.

d 1) Klee und Lieschgras, Raigras und andere ähnliche

Gräser, einzeln oder gemischt – angesät in den

letzten fünf Jahren auf den Landstücken, die

wieder zur Bearbeitung bestimmt sind.

34. Zur Heugewinnung

geschnitten ................. .... .. .... ...

35. Nicht zur Heugewinnung

geschnitten ................. .... .. .... ...

d 2) Luzerne

36. Zur Heugewinnung

geschnitten ................. .... .. .... ...

37. Nicht zur Heugewinnung

geschnitten ................. .... .. .... ...

d 3) Andere noch nicht genannte Futtergräser.

38. Zur Heugewinnung

geschnitten ................. .... .. .... ...

39. Nicht zur Heugewinnung

geschnitten ................. .... .. .... ...

e) Pflanzen für Industriezwecke

e 1) Zuckerpflanzen.

40. Zuckerrohr .................. .... .. .... ...

41. Zuckerrüben ................. .... .. .... ...

42. andere Zuckerpflanzen ....... .... .. .... ...

e 2) Textilpflanzen.

43. Baumwolle (entkörnt) ........ .... .. .... ...

44. Flachs zur Fasergewinnung ... .... .. .... ...

45. Hanf (Canabis sativa) zur

Fasergewinnung .............. .... .. .... ...

46. Hanf aus Neuseeland

(Phormium tenax) ............ .... .. .... ...

47. Abasta (Manilahanf,

Musa textilis) .............. .... .. .... ...

48. Jute und ähnliche Faserpflanzen

(Chorchours und Hibiscus) ... .... .. .... ...

49. Ramie und Reha (Boehmeria nivea

und B. tenacissima) ......... .... .. .... ...

50. Sisal (Agave s’salana) und Henna

(Agave foureroydes) ......... .... .. .... ...

51. Andere Textilpflanzen ....... .... .. .... ...

e 3) Ölhaltige Samen.

52. Leinsamen ................... .... .. .... ...

53. Hanfsamen ................... .... .. .... ...

54. Baumwollsamen ............... .... .. .... ...

55. Erdnüsse (in Hülsen) ........ .... .. .... ...

56. Rizinussamen ................ .... .. .... ...

57. Raps und Rüben .............. .... .. .... ...

58. Sesam ....................... .... .. .... ...

59. Sonnenblumen ................ .... .. .... ...

60. Andere, nicht aufgeführte

ölhaltige Samen ............. .... .. .... ...

e 4) Sonstige Pflanzen für Industriezwecke.

61. Tabak ....................... .... .. .... ...

62. Hopfen ...................... .... .. .... ...

63. Senf ........................ .... .. .... ...

64. Indigopflanze ............... .... .. .... ...

65. Andere, noch nicht erwähnte

Industriepflanzen ........... .... .. .... ...

f) Gemüse.

66. Artischocken ................ .... .. .... ...

67. Spargel ..................... .... .. .... ...

68. Sellerie .................... .... .. .... ...

69. Kohl ........................ .... .. .... ...

70. Grüne Bohnen ................ .... .. .... ...

71. Zwiebeln und Knoblauch ...... .... .. .... ...

72. Grüne Erbsen ................ .... .. .... ...

73. Tomaten ..................... .... .. .... ...

74. Sonstige Gemüse ............. .... .. .... ...

g) Anpflanzungen zur Samengewinnung

(ohne die Saatpflanzungen, die in

den Oberflächenangaben der anderen

Ziffern vorstehender Liste enthalten sind).

75. Zuckerrüben ................. .... .. .... ...

76. Klee ........................ .... .. .... ...

77. Luzerne ..................... .... .. .... ...

78. Flächen, die ausschließlich

für andere, nicht aufgeführte

Saatpflanzungen bestimmt

sind ........................ .... .. .... ...

h) Bestellte Flächen, die im

Jahre 1929

(oder im Jahre 1929/1930)

wegen Schädigung der Pflanzen

oder Zerstörung keine Erträge

geliefert haben.

79. Fläche insgesamt ............ .... .. .... ...

i) Während des ganzen Jahres

nicht beackertes Brachland.

80. Gesamtfläche ................ .... .. .... ...

(Bemerkung: Die Summe der unter

Ziffer 12 bis 80 einschließlich

angegebenen Flächenmaße muß mit

der Flächenangabe unter Frage

Nr. 6 übereinstimmen.)

j) Dauerwiesen und Weiden

Gras von Ländereine, die dauernd

oder während der letzten fünf

Jahre für langlebige

Futterpflanzen bestimmt waren

(einschließlich der Ländereien mit

Baumbestand, wenn die Heugewinnung

oder die Weidenutzung die

Hauptbestimmung ist).

81. Zur Heugewinnung ............ .... .. .... ...

82. Nicht zur Heugewinnung ...... .... .. .... ...

Anbaufläche Zahl der Rebstöcke Geerntete Mengen

oder der Bäume in 1929

(oder in

1929/30

Flächeneinheit Nicht im Ertrag Im Ertrag Gewichtseinheit

Zahl der Rebstöcke

k) Weinberge.

83. Weinberge für Trauben zur

Weinbereitung ............... .... .. .... ...

84. Weinberge für Trauben zur

Rosinenerzeugung ............ .... .. .... ...

85. Weinberge für

Tafeltrauben ................ .... .. .... ...

Zahl der Bäume

l) Olivenbäume.

86. Olivenbäume für die Erzeugung

von Oliven zur Ölgewinnung .... .... .. .... ...

87. Olivenbäume für die Gewinnung

von Oliven zum Verbrauch

oder zur Konservierung ...... .... .. .... ...

m) Gartenobst und Nutzbäume

(nur die angepflanzten und

kultivierten Obstbäume eintragen;

nicht dagegen die wildwachsenden Bäume).

88. Aprikosenbäume .............. .... .. .... ...

89. Mandelbäume ................. .... .. .... ...

90. Ananaspalmen ................ .... .. .... ...

91. Bananenpalmen ............... .... .. .... ...

92. Kirschbäume ................. .... .. .... ...

93. Dattelpalmen ................ .... .. .... ...

94. Feigenbäume ................. .... .. .... ...

95. Limonenbäume ................ .... .. .... ...

96. Orangen- und Mandarinenbäume . .... .. .... ...

97. Zitrusbäume (andere als

Limonen-, Orangen- und

Mandarinenbäume) ............ .... .. .... ...

98. Haselnußsträucher ........... .... .. .... ...

99. Walnußbäume ................. .... .. .... ...

100. Kokusnußpalmen .............. .... .. .... ...

101. Pfirsichbäume ............... .... .. .... ...

102. Birnbäume ................... .... .. .... ...

103. Apfelbäume .................. .... .. .... ...

104. Pflaumenbäume ............... .... .. .... ...

105. Andere Obstbäume ............ .... .. .... ...

Anbaufläche Geerntete

Mengen in 1929

(oder in

1929/30)

Flächeneinheit Gewichtseinheit

n) Kleinfruchtbau.

106. Alle Kleinfrüchte und

Beerenobst (nicht die

wildwachsenden Früchte) .... .... .. .... ...

106 a) .......................... .... .. .... ...

106 b) .......................... .... .. .... ...

106 c) .......................... .... .. .... ...

Anbaufläche Zahl der Rebstöcke Geerntete Mengen

oder der Bäume in 1929

(oder in

1929/30

Flächeneinheit Nicht im Ertrag Im Ertrag Gewichtseinheit

Zahl der Rebstöcke

o) Verschiedene Pflanzungen.

107. Kaffee ..................... .... .. .... ...

108. Tee ........................ .... .. .... ...

109. Kakao ...................... .... .. .... ...

110. Pfeffer, gewöhnlicher ...... .... .. .... ...

111. Chinarindenbaum (Cinchona) . .... .. .... ...

112. Kautschuk-, Gummi- oder

Harzgewächse ............... .... .. .... ...

a) Parakautschuk (Hevea). . .... .. .... ...

b) Merikokautschuk (Castilloa) .... .. .... ...

c) Tearakautschuk (Manihot) . .... .. .... ...

d) Assamtkautschuk (Ficus elastica) ... .... ...

e) Gutterperchbaum ......... .... .. .... ...

f) andere Gummi, Harz oder

Kautschuk liefernde Bäume

und Sträucher (kultiviert) ..... .. .... ...

113. Maulbeerbaum ............... .... .. .... ...

114. Bambusrohr ................. .... .. .... ...

115. Rotangrohr ................. .... .. .... ...

116. Sagobaum ................... .... .. .... ...

117. Andere, noch nicht genannte

Baum- und Strauchpflanzungen .... .. .... ...

Abschnitt F. – Wälder und Forste.

a) Waldfläche Flächeneinheit

118. Schlagholz ................. .... .. .... ...

119. Andere Arten ............... .... .. .... ...

120. Gesamtfläche ............... .... .. .... ...

b) Menge des Holzschlages im Jahre 1929

(oder 1929/1930).

121. Als Brennholz verwendetes Holz

einschließlich der zur Herstellung

von Holzkohle bestimmten Mengen ... .. .... ...

122. Holz zur Herstellung von

Papiermasse ................ .... .. .... ...

123. Holz für alle übrigen Zwecke .... .. .... ...

124. Gesamter Holzeinschlag im

Jahre 1929 (oder 1929/1930) . .... .. .... ...

c) Sonstige Forsterzeugnisse.

125. Erzeugnisse, direkt oder

indirekt für die menschliche

Ernährung bestimmt ......... .... .. .... ...

126. Erzeugnisse für die Gerberei

oder zur Herstellung von

Gerbereiextrakten bestimmt .. .... .. .... ...

127. Kautschuk (außer in Pflanzungen) .. .. .... ...

128. Harz oder Harzprodukte ..... .... .. .... ...

129. Vorstehend nicht genannte

Forsterzeugnisse ........... .... .. .... ...

Abschnitt G. – Viehstand.

Die Angaben müssen sich auf dem am Stichtag tatsächlich vorhandenen Viehstand beziehen. Einzurechnen ist das gesamte Vieh, das im Betriebe vorhanden ist, gleichgültig, ob es Eigentum des Betriebsleiters ist oder nicht, sowie das Vieh, das sich unter Aufsicht eines Hirten auf dem Gemeindeland auf nicht eingefriedeten Wiesen, Moor, Berg- oder Waldgründen oder überhaupt auf Gebieten aufhält, die in die Zählung der Betriebe nicht einbezogen sind.

  1. a) Pferde.

130. Hengst- und Stutenfüllen

bis zu 1 Jahr .............. .... .. .... ...

131. Fohlen von 1 bis 3 Jahren .. .... .. .... ...

132. Zuchthengste von 3 Jahren

und darüber ................ .... .. .... ...

133. Stuten und Wallache von

3 Jahren und darüber ....... .... .. .... ...

b) Maultiere und Maulesel.

134. Maultierfüllen unter 2 Jahre alt .. .. .... ...

135. Maultiere von 2 Jahren und darüber . .. .... ...

c) Esel.

136. Gesamtzahl jedes Alters .... .... .. .... ...

d) Rinder.

137. Rinder unter 1 Jahr ........ .... .. .... ...

Kalbinnen von 1 Jahr und darüber und Kühe:

138. Zur Milchgewinnung ......... .... .. .... ...

139. Ausschließlich zur Zucht bestimmt . .. .... ...

140. Alle übrigen ............... .... .. .... ...

141. Stiere von 1 Jahr und darüber ..... .. .... ...

142. Sonstiges Rindvieh von 1 Jahr und darüber .... ...

e) Schafe.

143. Lämmer unter 1 Jahr ........ .... .. .... ...

144. Widder von 1 Jahr und darüber ..... .. .... ...

145. Mutterschafe von 1 Jahr und darüber ... .... ...

146. Alle übrigen Schafe von 1 Jahr und darüber .... ...

f) Ziegen.

147. Gesamtzahl jedes Alters .... .... .. .... ...

g) Schweine.

148. Schweine unter 6 Monaten ... .... .. .... ...

149. Zuchteber von 6 Monaten und darüber ... .... ...

150. Zuchtsauen von 6 Monaten und darüber .. .... ...

151. Alle übrigen Schweine von 6 Monaten

und darüber ................ .... .. .... ...

h) Geflügel. *2)

152. Gesamtzahl der Hähne, Hennen

und kleinen Hühner ......... .... .. .... ...

153. Gesamtzahl der Enten ....... .... .. .... ...

154. Gesamtzahl der Gänse ....... .... .. .... ...

155. Gesamtzahl der Tauben ...... .... .. .... ...

156. Gesamtzahl der Truthühner .. .... .. .... ...

i) Bienen.

157. Zahl der Bienenstöcke des

Betriebes am Tag der Zählung .... .. .... ...

III. Anhang.

Tierische Erzeugnisse.

Man schlägt vor, die folgenden Fragen zu stellen, um unmittelbar vom Landwirt Angaben bezüglich einer gewissen Zahl tierischer Erzeugnisse zu erhalten.

a) Molkereierzeugnisse Hektoliter

Gesamte Milchmengen im Jahre oder andere

1929 (oder 1929/30): Maßeinheit

158. Von Kühen .............................. .........

159. Von anderen Tieren ..................... ........

(Einzutragen ist die Milchmenge, die den

Tieren zur Nahrung gegeben wird, die im Betriebe

verbrauchte, verkaufte oder auf eine andere Weise

verwandte Milch. Nicht einzutragen ist die

Milchmenge für die Saugkälber.)

Kilogramm

oder andere

Maßeinheit

160. Butter im Betriebe hergestellt.......... .........

161. Käse im Betriebe hergestellt ........... ........

b) Erzeugnisse des Hühnerhofes. Anzahl

162. Eierproduktion im Jahre 1929

(oder 1929/1930) ....................... ........

c) Wolle.

163. Zahl der in diesem landwirtschaftlichen

Betriebe geschorenen Schafe im Jahre 1929

(oder 1929/1930) ....................... ........

Kilogramm

oder andere

Maßeinheit

164. Gesamtgewicht der erhaltenen Wolle

(Angegeben, ob es sich um Schweiswolle

oder um gewachsene Rückenwolle handelt) . ........

d) Mohair (Wolle der Angoraziege).

165. Gesamtgewicht des gewonnenen Mohairs

(Angegeben, ob es sich um Schweismohair

oder um gewachsenen Rückenmohair handelt) ........

e) Honig.

166. Im Jahre 1929 (oder 1929/30) gewonnenen

Honig .................................. ........

Gramm

oder andere

Maßeinheit

f) Seidenraupen.

167. Menge der eingesponnenen Eier

im Jahre 1929 (oder 1929/30) ........... ........

Hektogramm

oder andere

Maßeinheit

168. Menge der im Jahre 1929 (oder 1929/30)

erzeugten frischen Kokons .............. ........

IV. Ergänzende Fragen.

Alle Länder werden gebeten, sämtliche in dem vorstehend abgedruckten Mustervordruck enthaltenen Fragen bei der Zählung des Jahres 1930 zu berücksichtigen und die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit die tierischen Erzeugnisse entsprechend den im Anhang enthaltenen Bestimmungen ermittelt werden können. Im folgenden sind ergänzende Fragen zusammengestellt, welche sich auf Gegenstände beziehen, bezüglich deren es erwünscht ist, daß möglichst viele Länder die verlangten Auskünfte einholen.

Eine große Anzahl andere Gegenstände von Interesse ist unberücksichtigt geblieben, um die Zählung durch Fragen geringer Bedeutung nicht zu erschweren und um die Kosten zu vermindern oder weil man der Ansicht war, daß die diesbezüglichen Fragen kaum in zufrieden stellender Weise beantwortet werden können. Hiezu gehören Fragen, die sich beziehen auf Preis und Wert, Lebend- und Schlachtgewicht von Vieh, Verbrauch und Verwertung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, auf technische Hilfsmittel für die Betriebe und andere entsprechende Gegenstände.

A. Eigentums- oder Besitzverhältnis.

Hektar *3)

169. Wieviel Hektar *3) dieses Betriebes

sind Ihr Eigentum (beziehungsweise

Eigentum eines oder mehrerer Mitglieder

Ihrer Familie, sofern Sie weder Pacht

für die Nutzung des Bodens zahlen,

noch für seine Bewirtschaftung

entlohnt werden)? ...................... ........

170. Wieviel Hektar *3) dieses Betriebes

bewirtschaften Sie als Pächter? ........ ........

170 a) Gegen Pachtzins ................. ........

170 b) In Pacht zum halben Ertrag ...... ........

171. Wieviel Hektar *3) dieses Betriebes

bewirtschaften Sie für andere Personen

als besoldeter Verwalter? .............. ........

172. Wieviel Hektar *3) dieses Betriebes

bewirtschaften Sie in einer anderen

als den unter den drei vorstehenden

Fragen genannten Stellungen, und zwar als ........

Anmerkung. Die Summe der unter den Fragen Nr. 169 bis 172 einschließlich angegebenen Flächen muß mit der Gesamtfläche des Betriebes übereinstimmen, welche unter Ziffer 5 eingetragen ist.

B. Nicht ständig beschäftigte landwirtschaftliche

Arbeiter des Betriebes.

Als Ergänzung zu den auf die Zahl der ständig beschäftigten Arbeiter im Betriebe bezüglichen Angaben, nämlich zum Abschnitt C des Mustervordruckes, wird die Einfügung der folgenden Fragen für diejenigen Länder vorgeschlagen, welche Angaben über die nicht ständig beschäftigten Arbeiter, die Zahl der im Betrieb geleisteten Arbeitstage, der Arbeitsstunden, der Löhne und der Wohnverhältnisse zu erhalten wünschen.

Familienmitglieder Andere

des Betriebsleiters Personen

Weiblich Weiblich

Männlich Männlich

a) Zahl der nicht ständig

beschäftigten Arbeiter, die

sich am Stichtage der Zählung

in dem landwirtschaftlichen

Betriebe befinden:

173. Unter 15 Jahren ............. ....... ... .........

174. 15 Jahre und darüber ........ ....... ... .........

b) Anzahl der während des landwirtschaftlichen Jahres 1928/29

(oder 1929/30) im Betriebe geleisteten Arbeitstage:

15 Jahre und 175. männl .....

Von ständig beschäftigten darüber 176. weibl. ....

Personen

177. Unter 15 Jahren

15 Jahre und 178. männl. ....

Von nicht ständig darüber 179. weibl. ....

beschäftigten Personen 180. Unter 15 Jahren

Es ist erwünscht, daß jedes Land in seinem Bericht über die Zählung eine kurze Darstellung über alle saisonmäßigen oder außergewöhnlichen Schwankungen gibt, die zur Zeit der Zählung hinsichtlich der nicht ständig Beschäftigten bestanden haben, und gleichzeitig angibt, inwieweit die ermittelten Angaben als repräsentativ angesehenen werden können.

  1. c) Die Normalzahl der von bezahlten Arbeitskräften in diesem Betriebe pro Tag geleisteten Arbeitsstunden:

181. Während der Erntezeit ................... Stunden .....

182. In der übrigen Zeit ..................... Stunden .....

Im Sommer Im Winter

Weiblich Weiblich

Männlich Männlich

d) Löhne der Arbeitskräfte des Betriebes:

I. Taglöhner:

183. Durchschnittlicher Stundenlohn ... ... ... ...

II. Auf den Monat eingestellte

Arbeitskräfte .................... ... ... ...

184. Durchschnittlicher Barverdienst

pro Monat und Kopf ............... ... ... ...

185. Durchschnittlicher monatlicher

Naturallohn (Verköstigung,

Heizung, Wohnung u. s. w.),

ausgedrückt in Geldwert,

pro Monat und Kopf ............... ... ... ...

Anmerkung. Die Summer der unter Nr. 184 und 185 angegebenen

Beträge muß das durchschnittliche monatliche Gesamteinkommen des

Arbeiters ausdrücken.

e) Wohnverhältnisse der bezahlten Arbeiter und der

Angestellten. Wieviel von sämtlichen in diesem Betrieb

beschäftigten Personen:

Männlich Weiblich

Zahl Zahl

I. Besitzen eine getrennte zum

Betrieb gehörende Wohnung:

186. Als einen Teil des Lohnen .......... ...... .....

187. Unabhängig vom Lohn ............... ...... .....

II. Sind innerhalb des Betriebes

untergebracht:

188. In dem Gutshof, gemeinsam mit

dem Betriebsleiter ................. ...... .....

189. In Nebengebäuden, die für die

Benützung durch Arbeitskräfte

des Betriebes reserviert sind ...... ...... .....

190. In anderen Gebäuden oder auf

andere Weise ....................... ...... .....

III. 191. Leben außerhalb oder

unabhängig vom Betrieb ........ ...... .....

C. Entwässerung.

Hektar *3)

192. Fläche derjenigen Ländereien dieses

Betriebes, die mit künstlichen

ständigen Drainagegräben,

ausgemauerten Kanälen u. s. w.

versehen sind ........................ ........

(Einzuschließen sind die Flächen, die mittels solcher Kanäle und Gräben drainiert werden, die für mehrjährigen Gebrauch angelegt und nicht jedes Jahr durch die Bearbeitung oder durch Verwitterung zerstört werden, sowie Ländereine, die durch ober- oder unterirdische Drainanlagen aus Ziegeln, Backsteinen, Stein u. s. w. drainiert sind.)

D. Bewässerung.

Hektar *3)

193. Wird irgendein Teil der Betriebsfläche

bewässert, ist die Fläche anzugeben ..... ........

(Einzutragen sind lediglich die Flächen, die durch künstliche Kanäle, Gräben oder Rohrleitungen, durch welche das Wasser von einem höheren Niveau herabgeführt oder von einem tieferen Niveau durch Pumpen oder andere Anlagen gehoben wird, bewässert werden. Nicht einzutragen sind die durch Handarbeit bewässerten Flächen.)

E. Düngemittel.

Die Düngemittel nehmen eine wichtige Stellung in der landwirtschaftlichen Erzeugung ein, und es ist für viele Länder erwünscht, Angaben über Art und Menge der verbrauchten Düngemittel zu erhalten. Zwei Methoden werden in Vorschlag gebracht:

  1. a) Eine in Verbindung mit der landwirtschaftlichen Zählung bei

    den Landwirten vorzunehmende Erhebung.

  1. b) Eine Erhebung bei den Fabrikanten von Düngemitteln und Händlern sowie bei den Aufsichts- und Zulassungsbehörden des Staates und der Provinzen.

F. Landwirtschaftliche Betriebsvorräte.

Die Feststellung der zu einem gewissen Zeitpunkt verfügbaren Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist für jedes Land und den nationalen und internationalen Handel von allergrößter Bedeutung. Die sichtbaren Vorräte, das heißt die Bestände im Durchgangsverkehr und in den öffentlichen Speichern lassen sich ohne Schwierigkeit ermitteln, da es sich um große leicht erkennbare Mengen handelt. Die unsichtbaren Vorräte aber, das heißt die Bestände, die sich noch in Händen des Erzeugers oder des ersten Käufers oder in den privaten Mühlen oder Speichern befinden und die ebenfalls einen Teil des Gesamtvorrates bilden, sind sehr schwer zu berechnen oder auch nur schätzungsweise anzugeben.

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, daß die Regierungen im Zeitpunk der Zählung die Vorräte an solchen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die eine gewisse Bedeutung für den Handel haben – wie Mais, Textilrohstoffe, Tabak, Kaffee, Tee, Wolle u. s. w. – und die noch bei den Landwirten oder in den Mühlen, Speichern und Silos auf dem Lande zum Verkauf bereit liegen, feststellen. Derartigen Angaben würde sehr großer Wert beizumessen sein, da sie als Unterlage für die jährliche Schätzung der Vorräte dienen könnten.

G. Landwirtschaftliche Maschinen.

Eine Frage, hinsichtlich deren es sehr erwünscht ist, Auskünfte einzuholen, ist das Inventar an landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten. Dieses Inventar kann durch die Einfügung von Fragen folgender Art in den Fragebogen erreicht werden. Die einzelnen Ziffern können erweitert werden, um den Bedürfnissen der einzelnen Länder Rechnung zu tragen. Es ist wünschenswert, daß das Institut über die Gegenstände unterrichtet wird, deren Aufnahme für jedes Land vorgeschlagen wird, damit bis zu einem gewissen Grade die Vergleichsmöglichkeit der Länderergebnisse untereinander gesichert wird.

Anzugeben ist die Zahl der nachstehend aufgeführten im Betriebe am Zählungstage vorhandenen Maschinen:

Zahl

194. Pflüge ............................ .....

195. Eggen ............................. .....

196. Sämaschinen ....................... .....

197. Erntemaschinen .................... .....

198. Dreschmaschinen ................... .....

199. Kraftmaschinen .................... .....

H. Baumschulen und Treibhäuser.

200. Gesamtfläche von Quadratmeter

unter Glas ............................ m2 *3) .........

201. Fläche, die nicht unter Glas

ist (im Freien) ....................... ha *3) .........

202. Einnahme aus dem Verkauf junger

Obstbäume und –sträucher sowie

von Weinstöcken im Jahre 1929

(oder 1929/30) ........................ .... ........

203. Einnahme aus dem Verkauf junger

Wald- und Zierbäume, sowie

Ziersträucher ........................ .... .......

204. Einnahme aus dem Verkauf von Blumen

und Stauden ......................... .... .......

205. Einnahme aus dem Verkauf von Gemüse

und Gemüsepflanzen ................. .... .......

I. Blumen (im Freien gezogen).

Fläche

206. Hauptsächlich für Verkaufszwecke

angebaut ............................ ....

(Einzubeziehen sind die Flächen, die hauptsächlich für Verkaufszwecke angepflanzt sind. Nicht anzugeben sind die zur Samengewinnung kultivierten Blumen, eingetragen unter Nr. 78, oder die unter Glas gezogenen Blumen, die unter Ziffer 200 eingetragen sind.)

J. Einteilung der Rinderrassen.

Es wird den Ländern, denen dies möglich ist, vorgeschlagen, Auskünfte über den Bestand an reinrassigen Rindern der verschiedenen Zuchtrassen, an Rindern aus Mischrassen und der Landrassen einzuholen. Die folgende Aufstellung wurde von der Regierung von Uruguay als Muster vorgeschlagen:

(Anm.: Aufstellung nicht darstellbar)

K. Haustiere besondere Art in gewissen Ländern.

Angabe des Bestandes am Zähltage:

Anzahl

207. Kamele ............................ .....

207 a) Unter 1 Jahr alt ........... .....

207 b) 1 Jahr und darüber ......... .....

208. Lamas, Guanacos und Vicunas ....... .....

209. Renntiere ......................... .....

210. Elefanten ......................... .....

210 a) Unter 1 Jahr alt ........... .....

210 b) 1 Jahr und darüber ......... .....

211. Büffel ............................ .....

211 a) Kälber unter 1 Jahr alt .... .....

211 b) Junge Tiere von 1 bis 2

Jahren ..................... .....

211 c) Alle über 2 Jahre .......... .....

212. Strauße ........................... .....

213. Pelztiere (in der Gefangenschaft

großgezogen zum Zwecke der

Pelz- oder Ledergewinnung) ........ .....

213 a) Füchse ..................... .....

213 b) Skunks ..................... .....

213 c) Alle übrigen ............... .....

214. Hasen und Kaninchen ............... .....

Entschließungen zur Erhebung.

Empfehlungen der siebenten Generalversammlung des Institutes

(1924).

Die Generalversammlung bringt auf neue zum Ausdruck, wie groß ihrer Meinung nach der Nutzen wäre, den die Erzielung der Durchführung einer allgemeine landwirtschaftlichen Zählung seitens aller Staaten am selben Termin und nach einem einheitlichen Plan bringen würde.

Dieser Termin könnte auf das Jahr 1930 bis 1931 festgesetzt werden.

Sie lenkt auch die Aufmerksamkeit des ständigen Komitees auf die Wichtigkeit hin, unverzüglich die erforderlichen Schritte zu tun, um die Staaten, die beigetreten sind, aufzufordern, den angezeigten Weg zu betreten und eine eingehende Prüfung Zwecks Vorbereitung eines Programms durchzuführen, das im Jahre 1926 einer Versammlung von Sachkundigen vorzulegen sein wird, die von den entsprechenden Regierungen aus dem Bestand ihrer Delegationen zur Generalversammlung des Jahres 1926 zu ernennen sind. Dieses Programm wäre später den Regierungen mitzuteilen.

Empfehlungen der achten Generalversammlung des Institutes

(1926).

Die Generalversammlung beschließt:

in Anbetracht des Berichtes des Herrn G. Wagniere über die landwirtschaftliche Weltzählung (Bericht Nr. 9);

in Anbetracht des Berichtes der internationalen wissenschaftlichen Kommission des Institutes (Anhang zum Bericht Nr. 9);

in Anbetracht des Berichtes der Kommission der Statistiker der Generalversammlung (Anhang 2 zum Bericht Nr. 9);

  1. 1. Ihre grundsätzliche Billigung des überprüften

    Mustervordruckes zum Ausdruck zu bringen, wie dieses Muster in Anhang 2 zum Bericht Nr. 9 angeführt ist; außerdem ihre Billigung der von den obenerwähnten zwei Kommissionen geäußerten Ansichten auszusprechen;

  1. 2. Das ständige Komitee aufzufordern:
  1. a) diesen Mustervordruck zusammen mit den Erläuterungen oder

    anderen Notizen, die das Komitee für notwendig hält, den Regierungen zu überreichen und alle seines Erachtens zweckmäßigen Maßnahmen zu treffen, um alle Länder der Welt zu veranlassen, ihre Zustimmung zur Durchführung einer landwirtschaftlichen Zählung im Jahre 1930 nach den angegebenen Grundsätzen zu äußern;

  1. b) der Generalversammlung des Jahres 1928 einen Tätigkeitsbericht zu unterbreiten, ebenso wie die Denkschriften und Vorschläge über alle Fragen, die noch zu Entscheiden sind.

    Die Generalversammlung fordert:

    In Anbetracht des vom Delegierten der Niederlande eingebrachten empfehlenden Vorschlages, das ständige Komitee auf, an die Ausarbeitung einer allgemeinen Methode für die Schätzung der landwirtschaftlichen Erzeugung heranzutreten, damit dieses Wert zwecks Ermöglichung genauer Vergleiche in den verschiedenen Ländern nach denselben Richtlinien durchgeführt wird. Diese Arbeit kann im Zusammenhange mit der für das Jahr 1930 in Aussicht genommenen allgemeinen landwirtschaftlichen Zählung durchgeführt werden.

    Die Generalversammlung hält es für sehr wichtig, statistische Nachweisungen über die Forstbestände der Welt zu sammeln in Anbetracht der Tatsache, daß die Forstwirtschaftspolitik aller Länder sich auf statistische Angaben stützen sollte, welche die Weltlage hinsichtlich des Angebotes und der Nachfrage nach Holz ersichtlich machen, und fordert den forstwirtschaftlichen Kongreß auf, besondere Aufmerksamkeit auf diese Frage richten zu wollen und Anweisungen zu erteilen, die dem Institut als Richtlinien dienen können, insbesondere damit annähernd die Forstbestände der Länder ermittelt werden, die keinen forstwirtschaftlichen Dienst besitzen.

Empfehlung des Internationalen Forstwirtschaftlichen

Kongresses (Rom, April/Mai 1926).

In Anerkennung der Bedeutung, die den forstwirtschaftlichen Erzeugnissen in ihrer Eigenschaft als Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebes zukommt, besteht der Internationale Forstwirtschaftliche Kongreß darauf, daß der für die internationale landwirtschaftliche Zählung vorgeschlagene Mustervordruck in der Rubrik „Ernten des Jahres 1929“ eine Position enthält, die die Menge des im Betrieb eingeschlagenen Holzes nachweist.

Entschließung der Internationalen Wirtschaftskonferenz

(Genf, Mai 1927).

Die Konferenz hält die Vervollkommnung der periodischen landwirtschaftlichen statistischen Aufstellung für notwendig, insbesondere in bezug auf den Viehbestand und die tierischen Erzeugnisse.

Die vom Internationalen Landwirtschafts-Institut gesammelten Nachweisungen zeigen, daß im Verlaufe der letzten 25 Jahre nur siebenunddreißig Länder, die weniger als die Hälfte der Erdoberfläche und etwa 30 von Hundert der Erdbevölkerung vertreten, an die Durchführung einer landwirtschaftlichen Zählung herangetreten sind.

Eine landwirtschaftliche Weltzählung, die nach dem vom Internationalen Landwirtschafts-Institut vorgeschlagenen Methoden durchgeführt wird, würde es ermöglichen, den statistischen Nachweisungen der verschiedenen Ländern den ihnen bis jetzt fehlenden und notwendigen einheitlichen Charakter zu verleihen.

Ebenso notwendig ist die Organisation schneller und nationaler und internationaler Verbreitung der Nachrichten über die Ernten, die Vorräte, den Verbrauch und die Bewegung verschiedener Waren unter den Landwirten, da diese Nachrichten wesentliche Faktoren der Preisbildung sind. Die monatliche Veröffentlichung der vergleichenden Indexzahlen der Preise landwirtschaftlicher und industrieller Erzeugnisse, ebenso die Indexzahlen für die wichtigsten Faktoren der Erzeugerpreise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, wird einen sehr nützlichen Nachrichtenstoff bilden.

(Endgültiger Bericht der Internationalen Wirtschaftskonferenz; Genf 1927; Kapitel 4, Landwirtschaft, S. 49.)

Empfehlung der britischen Reichslandwirtschaftskonferenz

(London, Oktober 1927.)

Die Kommission empfiehlt, die Aufmerksamkeit der Regierungen des Britischen Reiches auf die Notwendigkeit weitgehender Zusammenarbeit in Hinsicht auf das Projekt einer landwirtschaftlichen Weltzählung im Jahre 1930/31 zu lenken. Sie wünscht hervorzuheben, daß diese Zählung eine einzigartige Gelegenheit bietet, umfassende statistische Nachweisungen über die Landwirtschaft des Reiches zu erhalten.

Entschließungen der neunten Generalversammlung (1928).

Die Generalversammlung:

  1. 1. billigt den Bericht der Kommission der Statistiker über die

    landwirtschaftliche Weltzählung;

  1. 2. empfiehlt dem ständigen Komitee, den Mustervordruck in dem Sinne zu ändern, daß die im Bericht enthaltenen Empfehlungen durchgeführt werden können;
  2. 3. spricht dem „International Education Board“ ihren Dank aus

    für die finanzielle Unterstützung, die er den Arbeiten der landwirtschaftlichen Weltzählung hat zuteil werden lassen, und hofft, daß der „International Education Board“ diese Unterstützung auch weiter in den nächsten Jahren gewähren wird, um zu ermöglichen, daß die mit so viel Erfolg begonnene Arbeit zu einem zufrieden stellenden Ergebnis gebracht wird;

  1. 4. schließlich bittet die Generalversammlung die Staaten, die

    die Ergebnisse ihrer landwirtschaftlichen Zählung dem Institut mitteilen werden, ihrem Material eine Denkschrift beizufügen, die eine ausführliche Erklärung der Methoden enthält, nach denen diese Nachweisungen ermittelt worden sind.

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*1) Es ist erwünscht, die Ernte an Frühgewächsen und die Haupternte nach Möglichkeit getrennt anzugeben.

*2) Alle Tiere einschließlich der Kücken und der übrigen Jungtiere sind in die Erhebung einzubeziehen. Es erscheint wünschenswert, daß die Kücken und die anderen Jungtiere, wenn möglich, getrennt erhoben werden.

*3) Oder eine andere Maßeinheit.

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