Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).
§ 0
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
15.07.1999
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 Abs. 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 und des § 14 Abs. 1 Z 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994 wird verordnet:
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Gesetzesnummer
10005148
Dokumentnummer
NOR11005220
alte Dokumentnummer
N3199913486U
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